Prämie an Erzieher auch für Streikzeiten
Das Urteil wurde schon Ende Oktober gesprochen, ist nun aber rechtskräftig, da keine Berufung eingelegt wurde.
Streikende Erzieherinnen hatten keine Prämie erhalten
Geklagt hatten zwei Erzieherinnen, die sich an dem Ausstand beteiligt und keine Prämie erhalten hatten. Diese war dem Urteilstext zufolge 14 Beschäftigten gezahlt worden, die nicht oder lediglich teilweise gestreikt hatten. Die Stadt hatte dies mit deren besonderen Belastungen während des Ausstandes begründet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sah darin eine «Streikbruch-Prämie».
Gericht: Benachteiligung wegen Ausübung des Streikrechts war unzulässig
Ein Arbeitgeber dürfe einen Beschäftigten nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübe, entschied das Gericht. Ein Verstoß liege auch vor, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die sein Kollege erhalte, weil er entsprechende Rechte nicht ausübe. Die Erfolgsprämie wurde nach Ansicht des Gerichts auch Erzieherinnen ohne besondere Leistung, die also nicht in einer anderen Tagesstätte eingesetzt wurden, gezahlt. «Dann aber schuldet die Beklagte diese Prämie auch denjenigen Mitarbeiterinnen, die am Streik teilgenommen haben», heißt es im Urteil (Az. 7 Ca 379/15 und 7 Ca 380/15).
Der Richterspruch habe Signalwirkung und stärke die Rechte der Erzieher und anderer Berufsgruppen, erklärte GEW-Landeschefin Kathrin Vitzthum. «Das Grundrecht auf Streik ist auch von der Stadt Jena zu respektieren, eine Beeinflussung in aktuellen wie zukünftigen Arbeitskämpfen ist und bleibt verboten.»
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