Erzieher mit rechtsextremem Weltbild können entlassen werden
Zwar war die fristlose Kündigung des Mannes unwirksam, so das Gericht. Die Stadt Mannheim habe jedoch vorsorglich auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ausreichend sei. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision ist nicht zugelassen. Schriftlich liegt das Urteil noch nicht vor.
Arbeitgeber: Erzieher war rechtsextrem und gewaltbereit
Der Erzieher war seit September 2010 in einem Kinderhort zur Betreuung von Schulkindern beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses war ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 19. August 2010. Aufgrund Bezugnahme fanden die Regelungen des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes TVÖD Anwendung.
Der Arbeitgeber trug bereits im Arbeitsgerichtsverfahren vor, der Erzieher sei ein gewaltbereiter Hooligan und Anhänger des SV Waldhof Mannheim sowie Neonazi und Anhänger der neonazistischen Partei NPD. Er sei als Anhänger und Unterstützer bei einer NPD-Kundgebung aufgetreten. Darüber hinaus wurden zahlreiche Situationen dokumentiert, in denen der Erzieher rechtsextremes Gedankengut äußerte.
Am 23. Mai 2014 war er entlassen worden - und vor das Arbeitsgericht Mannheim gezogen.
Gericht: Erzieher verletzte politische Treuepflicht
Das Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung: Durch In-Bezugnahme des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes unterlag der Erzieher in seinem dienstlichen Verhalten, punktuell in seinem außerdienstlichen Verhalten ebenfalls, dem Grundsatz der Treue zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. In diesem Sinne oblag ihm eine politische Treuepflicht.
Auch einem Arbeitnehmer, den nur eine einfache politische Treuepflicht trifft, muss ein Mindestmaß an Verfassungstreue auferlegt werden, als dass dieser nicht davon ausgehen darf, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Das gilt gleichermaßen für den dienstlichen wie den außerdienstlichen Bereich. Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist
LAG bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung
In der Beurteilung des Falles attestierte auch das Landesarbeitsgericht dem Kläger ein rechtsextremes Weltbild und Gewaltbereitschaft. Das Gericht folgte der Argumentation des Arbeitgebers und stellte fest, dass der Erzieher als ungeeignet für die geschuldete Tätigkeit eingestuft werden musste. Damit stand dem Arbeitgeber ein personenbedingter Kündigungsgrund zur Verfügung.
Aufgrund seiner fehlenden Eignung für die Tätigkeit als Horterzieher sei es der Stadt nicht zumutbar, den Mann «auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen».
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.661
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.0692
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.7691
-
Entgelttabelle TV-L
1.694
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
1.125
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.118
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
987
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
805
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
658
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
5092
-
Das waren die beliebtesten Themen 2025 für Personaler im öffentlichen Dienst
30.12.2025
-
Theaterintendant ist Arbeitnehmer
22.12.2025
-
Schleswig-Holstein plant Prüfung von Bewerbern für Staatsdienst durch Verfassungsschutz
18.12.2025
-
Das sind die wichtigsten Themen für Personaler im öffentlichen Dienst zum Jahreswechsel
17.12.2025
-
Richterin mit Kopftuch
09.12.2025
-
Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
03.12.2025
-
VGH erleichtert Ausbildung für geduldete Geflüchtete in der Altenpflege
27.11.2025
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
24.11.20252
-
Besoldung von Beamten in Berlin war verfassungswidrig
19.11.2025
-
Pflegekräfte bekommen mehr Kompetenzen
07.11.2025