Auftritt eines Busfahrers bei Rechtsextremen-Demo rechtfertigt keine Kündigung
Die Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) kündigte einem Bus- und Straßenbahnfahrer, der bei einer Rechtsextremen-Demo seinen Dienstausweis gut sichtbar am Gürtel getragen und dort eine Rede gehalten hatte. Bereits im Vorfeld wies sie als Arbeitgeberin darauf hin, politische Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht zu dulden. Das Arbeitsgericht Nürnberg urteilte, dass die Kündigung mangels Abmahnung unwirksam ist. Auf die Berufung der Nürnberger Verkehrs-AG hin entschied nun auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass die Kündigung unwirksam ist. Zwar stellt das Verhalten des Busfahrers einen Verstoß gegen seine Loyalitätspflicht dar, allerdings wäre eine Abmahnung ausreichend und zumutbar gewesen. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung wurde ebenfalls abgelehnt. Die Pflichtverletzung sei nicht derart gravierend, dass eine weitere Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebs nicht zu erwarten sei. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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