Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll verbessert werden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) existiert seit dem 1. Mai 2002. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
BGG regelt Barrierefreiheit und Gleichstellung
Das BGG enthält spezielle Regelungen gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen für den Bereich des öffentlichen Rechts. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen. Das BGG soll die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung gewährleisten.
Neuregelung soll zu besserer Wirksamkeit des BGG führen
In der Praxis gibt es aber weiterhin Regelungslücken und größeren Umsetzungsbedarf des BGG. Um die Wirkungen des Gesetzes zu erhöhen, sollen nun einzelne Regelungen, auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (klarstellend) geändert werden sowie das Gesetz an geänderte gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden.
Anpassung des Begriffs der Behinderung
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention und die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen zur Verbesserung der Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau, zur Bereitstellung barrierefreier Informationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung und zur Beachtung der Barrierefreiheit bei Zuwendungen und Zuweisungen im Rahmen institutioneller Förderungen durch die Bundesverwaltung.
Ferner soll die leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistiger Behinderung aufgenommen werden.
Schlichtungsverfahren soll Klagen vorgeschaltet werden
Eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll für Beratung und Unterstützung bei der Herstellung von Barrierefreiheit sorgen. Daneben soll eine Schlichtungsstelle bei der beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet und ein kostenfreies Schlichtungsverfahren eingeführt werden. Dieses Verfahren soll künftig Verbandsklagen, die sich gegen die Träger öffentlicher Verwaltung richten, vorgeschaltet sein und für Einzelpersonen zur Verfügung stehen.
Weitere Forderungen des Beamtenbundes
Der Beamtenbund dbb fordert darüber hinaus eine Überarbeitung des Leistungsrechts. Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann sagte: „Wir fordern die Einführung eines Teilhabegelds, die Verankerung eines Anspruchs auf Assistenz sowie eine Ausweitung der Leistungen für Bildung. Auch beim Schonvermögen gibt es Handlungsbedarf: Die Regeln für Menschen mit Behinderungen sollten denen des SGB II angeglichen werden, um den Betroffenen mindestens die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen wie Empfängern von Arbeitslosengeld II zu ermöglichen."
Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber für jeden nichtbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen entrichten müssen, ist nach Auffassung des dbb ebenfalls reformbedürftig.
Weiterführende Hinweise siehe: BR-Drucksache 18/16
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
911
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Entgelttabelle TVöD/VKA
710
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6192
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
6121
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
560
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
414
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
375
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
257
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
255
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Entgelttabelle TV-L
228
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Haftung für diskriminierende Stellenanzeigen auf Jobportalen
27.08.2026
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Verharmlosung des Holocausts im Dienst führt zur Entlassung aus der Bundeswehr
26.08.2026
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Arzt mit eingeschränkter Berufsausübungserlaubnis hat Anspruch auf Tarifgehalt
25.08.2026
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Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
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Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
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17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
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Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
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Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
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