Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll verbessert werden
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) existiert seit dem 1. Mai 2002. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
BGG regelt Barrierefreiheit und Gleichstellung
Das BGG enthält spezielle Regelungen gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen für den Bereich des öffentlichen Rechts. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen. Das BGG soll die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung gewährleisten.
Neuregelung soll zu besserer Wirksamkeit des BGG führen
In der Praxis gibt es aber weiterhin Regelungslücken und größeren Umsetzungsbedarf des BGG. Um die Wirkungen des Gesetzes zu erhöhen, sollen nun einzelne Regelungen, auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (klarstellend) geändert werden sowie das Gesetz an geänderte gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden.
Anpassung des Begriffs der Behinderung
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention und die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen zur Verbesserung der Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau, zur Bereitstellung barrierefreier Informationstechnik innerhalb der Bundesverwaltung und zur Beachtung der Barrierefreiheit bei Zuwendungen und Zuweisungen im Rahmen institutioneller Förderungen durch die Bundesverwaltung.
Ferner soll die leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistiger Behinderung aufgenommen werden.
Schlichtungsverfahren soll Klagen vorgeschaltet werden
Eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll für Beratung und Unterstützung bei der Herstellung von Barrierefreiheit sorgen. Daneben soll eine Schlichtungsstelle bei der beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet und ein kostenfreies Schlichtungsverfahren eingeführt werden. Dieses Verfahren soll künftig Verbandsklagen, die sich gegen die Träger öffentlicher Verwaltung richten, vorgeschaltet sein und für Einzelpersonen zur Verfügung stehen.
Weitere Forderungen des Beamtenbundes
Der Beamtenbund dbb fordert darüber hinaus eine Überarbeitung des Leistungsrechts. Die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann sagte: „Wir fordern die Einführung eines Teilhabegelds, die Verankerung eines Anspruchs auf Assistenz sowie eine Ausweitung der Leistungen für Bildung. Auch beim Schonvermögen gibt es Handlungsbedarf: Die Regeln für Menschen mit Behinderungen sollten denen des SGB II angeglichen werden, um den Betroffenen mindestens die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen wie Empfängern von Arbeitslosengeld II zu ermöglichen."
Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber für jeden nichtbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen entrichten müssen, ist nach Auffassung des dbb ebenfalls reformbedürftig.
Weiterführende Hinweise siehe: BR-Drucksache 18/16
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Beginn der TV-L-Tarifrunde 2026
6.735
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.9752
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TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
1.850
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.8201
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Entgelttabelle TV-L
1.680
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Entgelttabelle TVöD/VKA
1.137
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.109
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
746
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
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6382
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