Nebentätigkeit von Berliner Richtern und Staatsanwälten in der Kritik
In Berlin gehen 275 Richter und Richterinnen einer Nebentätigkeit nach. Die Tätigkeiten seien genehmigt und beeinträchtigten die hauptamtliche Arbeit nicht, heißt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf eine parlamentarische Anfrage der oppositionellen FDP.
Allein am Landgericht sind es demnach 63 Richter, die zusätzlich woanders arbeiten. Laut der Antwort haben 24 Richter am Arbeits- sowie Landesarbeitsgericht insgesamt 120 Anträge auf Tätigkeiten außerhalb ihres regulären Jobs gestellt, die genehmigt wurden. Bei den Strafverfolgungsbehörden gibt es 64 Staatsanwälte mit Nebentätigkeiten, bei der Berliner Amtsanwaltschaft 15 Amtsanwälte.
Nebentätigkeiten als Referenten und wissenschaftliche Autoren
Bei Nebentätigkeiten darf gemäß Landesbeamtengesetz ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschritten werden. Richter halten im Nebenjob laut Antwort beispielsweise Vorträge, organisieren Seminare und Schulungen oder arbeiten für wissenschaftliche Veröffentlichungen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft erforderten die Nebentätigkeiten einen zeitlichen Aufwand von monatlich bis zu acht Stunden.
Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe forderte, der rot-rot-grüne Senat müsse angesichts des dramatischen Personalbedarfs in der Justiz Anreize schaffen, damit die guten Richter und Staatsanwälte sich jede Minute ihrer Arbeitszeit ihrem Beruf widmeten. Es gelte, einen riesigen Berg von Aufgaben zu bewältigen. Es seien umgehend 50 Amts- und 100 Staatsanwälte sowie 100 Richter einzustellen.
Senat will 243 zusätzliche Stellen in der Justiz schaffen
Ein Sprecher der Justizverwaltung verwies am Donnerstag darauf, dass die FDP-Forderung bereits durch den Entwurf zum Doppelhaushalt 2018/19 abgedeckt sei. Demnach sollen 243 zusätzliche Stellen in der Berliner Justiz geschaffen werden. Das sei die größte personelle Verstärkung seit 25 Jahren und ein starkes Signal für den Rechtsstaat.
Nebentätigkeit als Prüfer
Betont wurde außerdem, dass 252 Richter und Staatsanwälte als nebenamtliche Prüfer oder Prüferinnen beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt bestellt seien. Diese Nebentätigkeit sei für die Justizausbildung unerlässlich. Wenn die FDP mehr Stellen fordere und zugleich die Ausbildung des Nachwuchses angreife, sei das absurd. «Wir sind jedem Richter und Staatsanwalt dankbar, der unsere Juristenausbildung unterstützt.» Zudem werde befürwortet, wenn Richter und Staatsanwälte zusätzlich Zeit für wissenschaftliche Arbeit fänden oder sich in der schulischen Bildung engagierten.
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