Marburger Bund fordert bessere Arbeitsbedingungen für Ärzte an Unikliniken
Mit der Tarifgemeinschaft der Länder verhandelt wird für Ärzte in bundesweit 23 Unikliniken. Mehrere andere Einrichtungen fallen nicht unter diesen Tarifvertrag, für sie gelten eigene Tarifregeln.
Verlässliche Arbeitszeiten gefordert
Es gehe um verlässliche Arbeitszeiten und mehr freie Wochenenden, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke vor dem Start der Tarifrunde am 6. November in Hannover. «Spitzenmedizin und gute Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht länger ausschließen.»
Die Ärzte in den Unikliniken erwarteten einen fairen und transparenten Umgang mit der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit. Pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit durch die Arbeitgeber müsse endlich ein Riegel vorgeschoben werden. „Die Vorgaben des Tarifvertrages müssen dringend geschärft werden, auch um der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Genüge zu tun. Deshalb fordern wir eine automatisierte und manipulationsfreie Erfassung der Arbeitszeit. Dabei ist die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte als Arbeitszeit zu werten“, sagte Henke.
Wochenenddienste sollen reduziert werden
Wie schon in der zurückliegenden Tarifrunde mit den kommunalen Arbeitgebern will der Marburger Bund auch in den Verhandlungen mit der TdL eine Reduzierung der zulässigen Zahl an Wochenenddiensten durchsetzen.
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes sagte: „Wir brauchen eine verbindliche Regelung, die sicherstellt, dass nur an zwei Wochenenden im Kalendermonat Arbeitsleistung angeordnet werden darf, sei es regelmäßige Arbeit, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst. Als Wochenende zählt dabei die Zeit von Freitag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr.“
Weniger Bereitschaftsdienste
Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll auch durch die generelle Begrenzung der Anzahl der Bereitschaftsdienste unterstützt werden. Im Laufe eines Kalendervierteljahres soll zukünftig durchschnittlich nur viermal monatlich, maximal sechsmal monatlich und in der einzelnen Kalenderwoche maximal zweimal Bereitschaftsdienst angeordnet werden können, fordert der Marburger Bund.
Mehr Planungssicherheit will die Ärztegewerkschaft auch dadurch erreichen, dass verbindliche Dienstpläne sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes vorliegen. Kurzfristige Inanspruchnahmen müssten auf Fälle unvorhersehbarer Personalausfälle beschränkt sein.
Erhöhung von Zuschlägen
Durch die Erhöhung von Zeitzuschlägen, beispielsweise für Nachtarbeit, soll zudem die Arbeit zu ungünstigen Zeiten finanziell besser vergütet werden. Außerdem sollen Teilzeitbeschäftigte zukünftig bereits bei Überschreiten ihrer vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit einen Mehrarbeitszuschlag erhalten.
Gehaltsplus von 6 Prozent
Bei den Gehältern fordert der Marburger Bund ein Plus von sechs Prozent bei einer Laufzeit des neuen Tarifvertrags von einem Jahr.
MIt der Schaffung zusätzlicher Stufen für erfahrene Fach- und Oberärztinnen und -ärzte will er zudem an den Uniklinika Perspektiven eröffnen, um einer vielfach festzustellenden Abwanderung erfahrener Ärztinnen und Ärzte zu begegnen.
Marburger Bund besteht auf eigenständiger Tarifvertragsgestaltung
Ein zentraler Punkt in den Verhandlungen ist für den Marburger Bund die Gewährleistung, dass trotz des sogenannten Grundsatzes der Tarifeinheit der arztspezifische Tarifvertrag anwendbar bleibt. Dieses vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehene Vorgehen habe der Marburger Bund mit sämtlichen Tarifvertragspartnern vereinbart, mit denen er nach Erlass des Urteils zum Tarifeinheitsgesetz Tarifverhandlungen geführt hat. "Auch von den Ländern fordern wir ein nun klares Bekenntnis zu dem mit uns geschlossenen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte. Wir werden auf unbedingte Rechtssicherheit für unsere Mitglieder bestehen und unseren Anspruch auf eigenständige Tarifvertragsgestaltung mit allem verfügbaren Nachdruck verteidigen“, bekräftigte Rudolf Henke.
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4722
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
1.343
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3101
-
Entgelttabelle TV-L
1.300
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.068
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
553
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
520
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
504
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
480
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
451
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026
-
Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
25.02.2026
-
Mehr internationale Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Anteil ausländischer Mediziner verdoppelt
25.02.2026
-
Rechtswidrige Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten
19.02.2026