Gewerkschaften fordern Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung über Beamtenbesoldung
Ein halbes Jahr nach der Einstufung der niedersächsischen Beamtenbesoldung als teils zu niedrig steht eine höchstrichterliche Entscheidung dazu noch aus. Die Verfahren seien in Bearbeitung, Entscheidungstermine derzeit aber nicht absehbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit.
Besoldung einiger Landesbeamter war zeitweise zu niedrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende Oktober 2018 entschieden, dass die Besoldung in den Gruppen A8 und A11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 aus ihrer Sicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Das Gleiche gelte für die Gruppen A9 und A12 in den Jahren 2014 bis 2016, hieß es damals (Az. BVerwG 2C 32.17 und 2C 34.17).
Landesregierung will Entscheidung aus Karlsruhe abwarten
Geklagt hatten zwei aktive Beamte und ein dritter, der seit 1998 im Ruhestand ist. Sie hatten die Unterbezahlung zuvor erfolglos gerügt. In einer Reaktion auf das Leipziger Urteil ging Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) damals davon aus, dass es aus Karlsruhe eine andere Entscheidung geben werde. Er habe «keinen Anlass zur Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht die Besoldung und auch die Versorgung in Niedersachsen als verfassungswidrig beurteilen wird», hatte Hilbers erklärt.
Bezügeerhöhung für Beamte zur Angleichung an Tarifergebnis auf den Weg gebracht
Mitte April dieses Jahres brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg, mit dem die Bezüge der Beamten rückwirkend zum 1. März um 3,16 Prozent und mindestens um 100 Euro angehoben werden sollen. Im kommenden Jahr seien weitere 3,2 Prozent geplant, 2021 eine Erhöhung um 1,4 Prozent. Das Plus zum 1. März wird nach Angaben der Landesregierung rund 282 Millionen Euro kosten. Im Jahr 2020 fallen zusätzlich rund 629 Millionen Euro an, 2021 rund 813 Millionen Euro.
Bei der geplanten Erhöhung handelt es sich laut Finanzministerium um die Übernahme des Ergebnisses für die Tarifbeschäftigten der Länder auch auf die Beamten. Nach Angaben eines Sprechers werde derzeit angestrebt, das Gesetz Mitte Juni im Landtag zu verabschieden, damit die Erhöhung rückwirkend zum 1. März umgesetzt werden könne.
Gewerkschaften fordern Besoldungsanpassung aufgrund BVerwG-Urteil
Gewerkschaften kritisierten die abwartende Haltung der Regierung in Bezug auf ein Signal aus Karlsruhe. «Bis es dort zu einer Entscheidung kommt, kann es noch lange dauern», sagte Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er forderte, dass die Landesregierung davon unabhängig umgehend aktiv werde und die Beamten angemessen besolde.
Ähnlich sieht es der Niedersächsische Beamtenbund. Für den Landesvorsitzenden Martin Kalt ließe sich auch auf Grundlage der Entscheidung aus Leipzig verhandeln. «Wir wollen für unsere Mitglieder endlich eine Einigung, auch um die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität zu erzielen», sagte Kalt.
Lesen Sie dazu auch: Verfassungswidrige Besoldung in Niedersachsen
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