Geldentschädigung wegen Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst
Die Klägerin ist Polizeibeamtin. In Ausübung ihres Dienstes im Zusammenhang mit einer angekündigten Demonstration gegen einen Auftritt der Beklagten wurde sie ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung gefilmt.
Filmaufnahme zu Werbezwecken genutzt
Diese Filmaufnahmen wurden in einem Musikvideo zu Werbezwecken verwendet, dass auf YouTube veröffentlicht und über 150.000-mal aufgerufen wurde. Die Klägerin war dort – in Zeitlupe - für einen Zeitraum von ca. 2 Sekunden zu sehen. Nach klägerischer Abmahnung ist sie in dem Musikvideo nur noch verpixelt zu sehen.
Die Klägerin machte eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000,00 € geltend. Das Landgericht hatte der Klage umfassend stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte lediglich hinsichtlich der Höhe der Geldentschädigung Erfolg.
OLG Bestätigt Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das OLG bestätigte, dass die Klägerin wegen einer schwerwiegenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung habe. Die Verbreitung bzw. Zurschaustellung der Bilder der Klägerin sei rechtswidrig erfolgt. Insbesondere sei die Klägerin durch ihren Einsatz als Polizeibeamtin nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses geworden, hinsichtlich dessen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ihr Schutzinteresse überwiegen würde.
Kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit
Es sei vielmehr vorliegend kein Gesichtspunkt erkennbar, der im Rahmen einer öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Polizeieinsatz die persönliche Identifizierbarkeit der Klägerin erforderlich machen könnte, so das Gericht. Die durch die Zeitlupeneinstellung besonders hervorgehobene Darstellung der Klägerin habe damit nicht der Information der Öffentlichkeit im Rahmen der Kontrolle des staatlichen Machtmonopols gedient, sondern sei allein von dem kommerziellen Verwertungsinteresse der Beklagten getragen gewesen, so das Gericht. Derartige wirtschaftliche- bzw. Werbeinteressen treten regelmäßig hinter das Interesse des Abgebildeten, betonte das OLG.
Gleiche Regeln für Polizeibeamten wie für Privatpersonen
Darüber hinaus würden für die Verbreitung von Bildern von Polizeibeamten im Einsatz im Prinzip die gleichen Regeln wie für Privatpersonen gelten. Sie dürften einzeln nur dann aufgenommen werden, wenn ihr Verhalten Anlass dazu gibt. Eine solche anlassbedingte Situation habe hier nicht vorgelegen.
Die Höhe der Geldentschädigung sei auf Basis der Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls festzusetzen. Das OLG hat unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen.
(OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 19.5.2021, 13 U 318/19)
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4722
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
1.343
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3101
-
Entgelttabelle TV-L
1.300
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.068
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
553
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
520
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
504
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
480
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
451
-
Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund
18.03.2026
-
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
18.03.2026
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
13.03.2026
-
Urlaub wird auf der Grundlage von Arbeitstagen berechnet
12.03.2026
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
10.03.20262
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
05.03.2026
-
Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher: Notrufpager mit Mithörfunktion und neue Ausrüstung
26.02.2026
-
Thüringen muss AfD-Bewerber für Landesverwaltungsamt anhören
25.02.2026
-
Mehr internationale Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Anteil ausländischer Mediziner verdoppelt
25.02.2026
-
Rechtswidrige Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten
19.02.2026