Extremisten sollen schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können
Die Pläne der Bundesregierung für eine schnellere Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst sollen auch Richterinnen und Richter umfassen. Das entschied das Kabinett am 19. April 2023 und ging damit auf einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrates ein. Die Länderkammer hatte gebeten zu prüfen, ob die richterrechtlichen Beendigungsgründe so angepasst werden könnten, dass bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung zwischen Beamten und Richtern gleiche Maßstäbe gelten.
Disziplinarmaßnahmen sollen durch eine Verfügung ausgesprochen werden können
Der Bund will Extremisten künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen - ein Vorhaben, das der Bundesrat grundsätzlich unterstützt. In Zukunft sollen die zuständigen Behörden alle Disziplinarmaßnahmen per Verfügung aussprechen können und müssten dafür dann nicht mehr langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten erheben. Dies gilt für alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts. Die Betroffenen können sich dagegen allerdings im Anschluss vor Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.
Bisher lange Dauer von Disziplinarverfahren
Derzeit dauerten Disziplinarklagen in der Bundesverwaltung im Durchschnitt aber vier Jahre, in Einzelfällen sogar noch deutlich länger, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihr Vorhaben begründet. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) äußerte Zweifel, dass es durch die geplante Reform zu einer nennenswerten Beschleunigung der Verfahren führen werde. Das gelänge nur in Fällen, wo die Betroffenen keine Rechtsmittel gegen ihre Entlassung aus dem Staatsdienst einlegen würden.
Laut Bundesinnenministerium soll die Reform auch «finanzielle Fehlanreize zur Verschleppung von Disziplinarverfahren» beseitigen. Rechtskräftig aus dem Dienst entfernte Extremisten müssten fortgezahlte Bezüge künftig zurückzahlen. Außerdem soll eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten - bisher ein Jahr - zum Verlust der Beamtenrechte führen.
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