Einstellungspraxis bei der Bundespolizei
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und die momentane Einstellungs- und Ausbildungspraxis im Polizeidienst ein (Heute im Bundestag v. 9.3.2018 Nr. 136). Dabei wird teilweise zwischen den verschiedenen Behörden wie Bundespolizei (BPol), Zoll und Bundeskriminalamt (BKA) unterschieden.
Was hat sich bei den Bewerberanforderungen geändert?
Bei der Bundespolizei wurden die erforderlichen Schulnoten in den Fächern Deutsch und Englisch abgesenkt. Die Mindestgröße wurde abgeschafft und tätowierte Bewerber werden zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn die Tätowierung abgedeckt werden kann. Diese Maßnahmen eröffnen einer breiteren Bewerberzahl den Zugang zum Auswahlverfahren. Eine Veränderung war laut Bundesregierung erforderlich, nachdem rund 7.500 zusätzliche Stellen zugewiesen wurden, aber die Zahl der Schulabgänger gesunken ist und hohe Konkurrenz auf dem Bewerbermarkt herrscht. Das BKA senkte die Anforderungen im Sporttest ab. Der Zoll verzichtet mittlerweile ganz auf einen Sporttest und zudem auf eine Mindestsehschärfe und eine Mindestkörperhöhe. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten des mittleren Dienstes nur in etwa zur Hälfte dem waffentragenden Bereich zuzuordnen sind. Diese Voraussetzungen gelten im Übrigen für alle Bewerber-/innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem Migrationshintergrund.
Wurden auch Bewerber mit strafrechtlichen Vorbelastungen eingeladen?
Geringfügige und verjährte Straftaten stellen keinen generellen Ausschlussgrund aus dem Bewerbungsverfahren der Bundespolizei dar. Polizeiliche Erkenntnisse sind auch für das BKA keine Ausschlussgründe. Allerdings ist jeweils eine Einzelfallprüfung zu treffen und Umstände wie der Verfahrensausgang, die konkrete Straftat und das Alter spielen ebenfalls eine Rolle. Der Zoll stellt niemanden ein, dessen Führungszeugnis eine Eintragung enthält. Dann gilt die Person als gerichtlich vorbestraft.
Werden konkret Personen mit Migrationshintergrund beworben?
Die Gewinnung von Personal mit Migrationshintergrund ist der Bundespolizei ein wichtiges Anliegen. Hier hat sie positive Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bewältigung von Einsatzlagen und im täglichen Dienst gesammelt. Kenntnisse über Kulturen und die Sprachkenntnisse der Beamten mit Migrationshintergrund sind dabei von Bedeutung. Daher wurden konkret Projekte zur Ansprache und Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund etabliert.
Lesen Sie auch:
Kein grundsätzliches Tätowierungsverbot für Beamte in Nordrhein-Westfalen
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.4161
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
977
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
7062
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
609
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
525
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
492
-
Entgelttabelle TV-L
410
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
403
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
346
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
321
-
Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
05.08.2026
-
Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland
31.07.2026
-
Bundesregierung beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
30.07.2026
-
Lehrerin seit 17 Jahren krank
27.07.2026
-
Voraussetzungen für Anforderungsprofile in Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst
23.07.2026
-
Bund der Steuerzahler fordert deutliche Reduzierung der Beamten
23.07.2026
-
Diagnosen in WhatsApp-Chat geteilt – Ärztin muss Kollegen Schadensersatz zahlen
17.07.2026
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
09.07.2026
-
Dienstrechtliche Konsequenzen für einen Hauptbrandmeister wegen rassistischer Äußerungen in einem Chat
08.07.2026
-
Klinik darf bei Rufbereitschaft keine Verfügbarkeit von 30 Minuten anordnen
02.07.2026