CDU-Wirtschaftsflügel will Teilzeit-Anspruch einschränken
In einem Antrag, der Ende Februar auf dem CDU-Bundesparteitag eingebracht werden soll, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Teilzeit nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe zu gewähren. Hierzu zählen die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen sowie berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Die MIT begründet ihren Antrag damit, dass die Teilzeitquote in Deutschland einen Rekord erreicht habe. „Gleichzeitig herrscht in der gesamten Wirtschaft Fachkräftemangel.“ Der Antrag sieht zudem vor, dass Teilzeitkräfte nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten können. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren”, hieß es.
Widerspruch kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus der CDU.
Ablehnung der Teilzeit nur aus wichtigem Grund
Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen zu reduzieren. Bei der sogenannten Brückenteilzeit kehren sie anschließend automatisch zur vorherigen Stundenzahl zurück. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen und diese entsprechend den Wünschen der Beschäftigten festlegen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Entspricht „Lifestyle-Teilzeit“ der Realität?
Der CDU-Sozialflügel kritisierte, mit dem Antrag werde das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. „Ich würde mir auch wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“, sagte Dennis Radtke, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern.“
Dafür sprach sich auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, aus. Sie kritisierte zudem, dass die CDU mit dem Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ ein falsches Bild der Lebensrealität von Frauen und älteren Menschen zeichne.
Sinkt die Zahl der Fachkräfte durch Teilzeit?
Mit rund 40 Prozent lag die Teilzeitquote in Deutschland im Jahr 2025 auf einem Rekordniveau. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung führte dies jedoch nicht zu einem Rückgang des Arbeitsvolumens insgesamt. Denn Teilzeitbeschäftigte arbeiten heute mehr Stunden als in früheren Jahren, zuletzt im Durchschnitt gut 18 Wochenstunden.
Zudem warnte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bei der der „Rheinischen Post“ am Sonntag: „Eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde vielen Unternehmen und der deutschen Wirtschaft großen Schaden zufügen.“ Er erwartet, dass die Beschäftigung dann eher zurückgehe und sich der Fachkräftemangel erhöhe.
Lesen Sie auch:
Zahlen zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst 2026
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.759
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0751
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
9982
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
879
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
763
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
517
-
Entgelttabelle TV-L
493
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
420
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
371
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
348
-
BVerwG legt EuGH Fragen zum bezahlten Vaterschaftsurlaub vor
07.05.2026
-
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt
07.05.2026
-
Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird
05.05.2026
-
Entgelttabelle TV-V
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L
30.04.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
30.04.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
30.04.2026