Bei Vertrauensbruch kann Polizist Beamtenstatus verlieren
Damit gab das Gericht (Az.: 3 K 2202/14.TR) einer Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen zuletzt im Raum Mainz eingesetzten Polizisten statt. Dieser hatte über einen Zeitraum von fünf Jahren neben seinem Polizei-Job ein Betreuungsbüro aufgebaut, ohne seinen Dienstherr davon in Kenntnis zu setzen.
Er habe in mehreren Amtsgerichtsbezirken berufsmäßige Betreuungen für Menschen übernommen, die Hilfe benötigen. Die Einnahmen daraus habe er in seiner Steuererklärung nicht angegeben.
Nebenjob während Dienstunfähigkeit ausgeübt
Zudem habe er den Nebenjob auch ausgeübt, als er als Polizist dienstunfähig gewesen sei. Seinem Dienstherr täuschte er demnach ehrenamtliche Betreuungen vor und machte falsche Angaben zum Zeitaufwand. Auch als ihm sein Nebenjob untersagt wurde, übte er ihn weiter aus. Mit seinem Verhalten habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren, hieß es im Urteil. Das Trierer Verwaltungsgericht ist landesweit für Disziplinarrecht zuständig.
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