Als der Bundestag vor rund neun Jahren das Mieterstromgesetz verabschiedete, lief die Umsetzung erst zögerlich an. Doch gesetzliche Nachbesserungen haben den Weg geebnet. Heute bieten zahlreiche Wohnungsunternehmen ihren Mieterinnen und Mietern Strom vom eigenen Dach zur Nutzung an, meist in Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister. Mit dem BGH-Urteil zu Kundenanlagen verändern Unternehmen ihre Herangehensweise.
Die Entscheidung der Düsseldorfer Rheinwohnungsbau GmbH, nach und nach möglichst alle Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten und diese ausschließlich nach dem Mieterstrom-Konzept zu betreiben, dürfte Seltenheitswert haben. Die Strategie der Durchführung auch. "Wir haben nach Ermittlung unseres CO2-Fußabdruckes schnell entschieden, beim Thema Mieterstrom zweigleisig zu fahren", erläutert der Handlungsbevollmächtigte Bauwirtschaft, Benjamin Gaidel.
Anhand einer detaillierten Analyse des Bestandes wurden die Gebäude in zwei Kategorien eingeteilt. "Die Dachfläche...
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