Seit Jahr und Tag werden Heizkostenabrechnungen von Messdienstleistern erstellt. Nun wird diskutiert, dass Immobilienverwalter die Aufgabe auch selbst übernehmen könnten, vor allem seit viele Zähler fernablesbar sind. Aber lohnt sich das Geschäft?
Zwischen 70 und 120 Euro, je nach Rahmenvertrag, berechnet der externe Messdienstleister pro Wohnung und Jahr. Diesen Betrag könnte beispielsweise ein WEG-Verwalter selbst einstreichen. Auf den ersten Blick ist das lukrativ. Vor allem, wenn er sich im Preiswettbewerb auf eine schmale Grundvergütung von nicht selten 360 Euro je Einheit pro Jahr eingelassen hat. Die Aussicht auf eine Mehreinnahme von 20 bis 30 Prozent ist also verlockend. Zumal die digitale Verbrauchserfassung vieles einfacher macht. Die Ableser klingelten oft vergeblich an den Haustüren und kamen erst im zweiten Anlauf an die Zahlen.
WEG-Verwalter: Bis zu 120 Euro pro Einheit und Jahr möglich
Nach der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 müssen seit 2022 alle neu eingebauten Zähler jederzeit fernablesbar sein und Eigentümer oder Mieter auch unterjährig Verbrauchsinformationen liefern. Bestehende Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Zugleich müssen die Geräte schnittstellenoffen sein. ...
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