Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
Im Frühjahr und Sommer beginnen Immobilieneigentümer und Mieter wieder damit, Gartenmöbel nach draußen zu holen. Nicht nur der Anbau selbst, auch die Nutzung von Balkonen und Terrassen kann unter Umständen zum Problem werden. Rechtsprechung zum Themengebiet im Überblick.
Anbau von Balkonen: rechtliche Bewertung
In Berlin stellte sich die Frage, ob der Anbau eines Balkons auch in einem Milieuschutzgebiet genehmigungsfähig ist. Das Verwaltungsgericht gestattete den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses den Anbau von 13 Balkonen mit einer Größe von jeweils vier Quadratmetern. Das stelle einen zeitgemäßen Ausstattungszustand dar, der auch unter dem Vorzeichen des Milieuschutzes zulässig sei. Darauf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. Das Bezirksamt hatte zuvor die Maßnahme untersagt.
(VG Berlin, Urteil v. 2.4.2025, 19 K 17/22)
Verglasung einer Loggia ist bauliche Veränderung
Der Umbau einer Loggia zu einem Wintergarten verändert das Erscheinungsbild der Fassade und ist eine bauliche Veränderung. Diese ist grundsätzlich nur zulässig, wenn alle Eigentümer zustimmen. Es ist laut Amtsgericht Charlottenburg auch nicht Stand der Technik, regelmäßig alle Balkone und offenen Loggien in Wintergärten oder Ähnliches zu verwandeln. Energiespareffekte könnten unter größerer Schonung des Gemeinschaftseigentums auch erzielt werden, wenn bereits vorhandene Türen und Fenster zur Loggia modernisiert würden.
(AG Charlottenburg, Urteil v. 26.10.2012, 73 C 220/10)
Rückbau von Wintergarten im Nachbarschaftsstreit
Ein Hauseigentümer sollte einen zweistöckigen Wintergarten, den er angebaut hatte, wieder auf einen Stock zurückbauen, weil nur dafür eine Baugenehmigung vorlag, wie der Infodienst der LBS erwähnt. Er verweigerte das mit der Begründung, es handle sich nicht um einen Wintergarten, sondern um eine Garage, für die es keiner nachbarlichen Zustimmung bedürfe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe fand bei einem Ortstermin zwar Motorräder und Fahrräder vor, ansonsten aber das Erscheinungsbild eines verglasten Wintergartens und bestätigte die behördliche Rückbauverfügung.
(VG Karlsruhe, Urteil v. 5.11.2020, 11 K 7820/19)
Abstandsprivileg bei Garage mit Terrasse
Für Garagen gilt laut Infodienst ein Abstandsprivileg: Sie dürfen näher an ein Nachbargrundstück heranrücken als ein anderer Gebäudeteil. Das gilt auch für eine Garage, auf der eine vom Wohnhaus aus zugängliche Terrasse angelegt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden. Allerdings müsse die Terrasse als Teil des Wohnhauses den für sie vorgeschriebenen Abstand einhalten.
(OVG Niedersachsen, Beschluss v. 08.5.2018, 1 ME 55/18)
Kündigung von Mietvertrag wegen Notstromaggregat auf Balkon?
In einem weiteren Fall aus der LBS-Infodienst-Liste nutzte ein Mieter den Balkon, um darauf ein Notstromaggregat zu betreiben. Der Vermieter sprach die fristlose und ersatzweise die ordentliche Kündigung aus. Das Amtsgericht Berlin-Wedding sah zwar im nicht abgesprochenen Aufbau des Aggregats auf dem Balkon eine Pflichtverletzung, die sei jedoch nicht so schwerwiegend gewesen, dass der Vorfall eine Kündigung rechtfertige. Es hätte einer vorherigen Abmahnung bedurft. Schließlich habe es keine Auswirkungen auf die Nachbarn oder den Vermieter gehabt. Außerdem hatte der Mieter die Nutzung des Notstromaggregats nach Zugang der Kündigung unterlassen.
(AG Berlin-Wedding, Urteil v. 22.6.2022, 7 C 92/22)
Streit um Markise auf Balkon einer Mietwohnung
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung einer Markise auf dem Balkon hat, wenn er die Markise fachgerecht montieren lässt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und eine Kaution für Rückbaukosten zahlt.
(LG Berlin, Urteil v. 13.03.2023, 64 S 322/20)
Vermieter kann Pavillon auf Terrasse verbieten
Der Vermieter kann dem Mieter einer Wohnung untersagen, auf einer Terrasse über die Sommermonate einen Pavillon aufzustellen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild der Anlage verändert wird, so das Amtsgericht Berlin-Spandau.
(AG Berlin-Spandau, Urteil v. 1.10.2012, 6 C 281/12)
Mietrecht: Beseitigungsanspruch bei Bäumen auf Balkon
Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon oder einer Loggia entspricht grundsätzlich nicht dem üblichen Mietgebrauch. Einem Beseitigungsverlangen kann der Mieter nicht das Staatsziel Umweltschutz entgegenhalten. Das Amtsgericht gab der Klage des Vermieters statt, der Mieter musste den Baum entfernen.
(LG München I, Beschluss v. 8.11.2016, 31 S 12371/16)
Reinigung von Abflussrinnen: Kostenverteilung in WEG
Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen den jeweiligen Wohnungseigentümern aufzuerlegen. Eine Eigentümerin beschwerte sich: Ihr Balkon befinde sich in unmittelbarer Nähe zu einem Baum auf dem Nachbargrundstück, was einen größeren Laubanfall und höhere Kosten verursache. Das stelle eine unzumutbare Belastung dar. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Kostenverteilung nicht willkürlich und damit auch nicht unzulässig gewesen sei. Die Gemeinschaft habe den ihr zustehenden Ermessensspielraum eingehalten.
(LG Frankfurt am Main, Urteil v. 11.7.2024, 2-13 S 19/24)
Balkon von Eigentumswohnung: Tauben füttern verboten
Das Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist bereits von Gesetzes wegen verboten. Die Eigentümergemeinschaft kann daher in der Regel Unterlassung verlangen, wenn ein Eigentümer hiergegen verstößt, so ein Urteil des Amtsgerichts München.
(AG München, Urteil v. 23.9.2015, 485 C 5977/15 WEG)
Futterstelle für Vögel an der Balkonbrüstung
Eine Vorrichtung zum Füttern von Vögeln darf auf dem Balkon nicht so angebracht werden, dass sie über die Brüstung ragt. Das Herabfallen von Vogelkot und Futterresten muss der darunter wohnende Nachbar nicht dulden.
(AG Frankfurt am Main, Urteil v. 2.10.2013, 33 C 1922/13)
Immobilienkauf: Sachmangel bei überdachten Terrassen
Wenn ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft wird und wiederholt Regenwasser eintritt, so ist das als ein Sachmangel zu betrachten, wie der LBS-Infodienst mitteilt. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Verkäufer zwingend darauf hinweisen müssen, selbst wenn sie die Ursachen nicht oder nur teilweise kennen. Ein Schweigen wäre nur möglich gewesen, wenn es sich um Mängel gehandelt hätte, die bei einer Besichtigung für den Käufer zugänglich und ohne weiteres erkennbar gewesen wären.
(BGH, Urteil v. 27.10.2023, V ZR 43/23)
Mieter darf auf Balkonkonstruktion vertrauen
Ein Mieter kann sich bei einem äußerlich intakt scheinenden Gebäude darauf verlassen, dass der Balkon so konstruiert ist, dass auch größere Schneemengen auf dem Balkon bei Tauwetter nicht zu Schäden führen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Mieter konkrete Hinweise auf eine solche Gefahrensituation erhalten hat oder der Vermieter Hinweise gegeben hat oder in der Hausordnung angeordnet hat, Schnee auf Balkonen zu beseitigen.
(LG Detmold, Urteil v. 13.6.2012, 10 S 211/11)
Nachbarrecht: Gilt der Grenzabstand auch für Balkone?
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 8 B 10739/20) hat beschlossen, dass eine Regelung in der Landesbauordnung, nach der ohne Grenzabstand gebaut werden darf, durchaus auf Balkone anzuwenden sei. Die von den Behörden erteilte und im Prozess strittige Baugenehmigung habe das berücksichtigt und deswegen nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen.
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 28.7.2020, 8 B 10739/20)
Nachbar übertreibt mit Bienenhaltung in Loggia
In einem Fall, auf den ebenfalls der LBS-Infodienst Recht und Steuern aufmerksam macht, hielt ein Mieter in einer Loggia sechs Völker in sogenannten Bienenbeuten (kistenartigen Behausungen). Das Oberlandesgericht Hamm stellte darauf ab, was einem Durchschnittsmenschen zuzumuten sei: Gelegentlicher Bienenflug und seltene Stiche müssten ertragen werden, ein "Flugverkehr" in unmittelbarer Nähe zur Loggia des Nachbarhauses werde jedoch zu Recht als unangenehm empfunden und müsse in dieser Form abgestellt werden.
(OLG Hamm, Urteil v. 25.6.2020, I-24 U 109/19)
Keine News verpassen mit dem Newsletter Immobilienwirtschaft News rund um die Immobilienwirtschaft – dienstags direkt ins E-Mail-Postfach |
Das könnte Sie auch interessieren:
Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
880
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
860
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
836
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
691
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
597
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
563
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
499
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
436
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
386
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3841
-
Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14.04.2026
-
GdWE haftet Sondereigentümern für Pflichtverletzung
08.04.2026
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026