Verbände fordern Sachkundenachweis für Immobilienverwalter

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur WEG-Reform am 06.05.2020 im Bundestag hatten Abgeordnete mehrerer Fraktionen dafür plädiert, im Zuge der Reform auch einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. Auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zuvor Vorschläge für Änderungen am Wohnungseigentumsrecht erarbeitet hatte, befürwortete in ihrem Abschlussbericht die Einführung eines Sachkundenachweises.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), der sich seit Langem für einen verpflichtenden Sachkundenachweis einsetzt, hat die Stimmung aufgegriffen und ein Verbändebündnis initiiert, das die Forderung nach einem Sachkundenachweis untermauert. Zwölf Verbände aus der Immobilienbranche und aus benachbarten Brachen, darunter neben dem VDIV der Deutsche Mieterbund und Haus & Grund Deutschland, haben sich mit einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Mitglieder der Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Wirtschaft und für Bauen und Wohnen gewandt.
"WEG-Reform idealer Zeitpunkt für Sachkundenachweis"
In dem Brief heißt es, die derzeit in Arbeit befindliche WEG-Reform sei eine Chance, die auf keinen Fall vertan werden dürfe. Der Wohnungsbestand sei ein Standbein der Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern, die Verwaltern ihr Vermögen anvertrauten. Ein schlechter Verwalter könne für Wohnungseigentümer zur Existenzbedrohung werden.
Die WEG-Reform, die mit ihren zahlreichen Neuerungen zu weiteren Aufgaben und mehr Verantwortung für Verwalter führe, sei der ideale Zeitpunkt, um einen Sachkundenachweis einzuführen. Die derzeitige Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren reiche nicht aus, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Verbände verweisen in ihrem Schreiben auch auf das europäische Ausland, wo für Immobilienverwalter der Nachweis einer Qualifikation längst Standard sei.
Sachkundenachweis 2018 knapp gescheitert
Bereits 2018 sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden, wurde jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter aus dem Gesetzentwurf gestrichen und zugunsten einer Fortbildungspflicht ersetzt.
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