Verbände fordern Sachkundenachweis für Immobilienverwalter
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur WEG-Reform am 06.05.2020 im Bundestag hatten Abgeordnete mehrerer Fraktionen dafür plädiert, im Zuge der Reform auch einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. Auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zuvor Vorschläge für Änderungen am Wohnungseigentumsrecht erarbeitet hatte, befürwortete in ihrem Abschlussbericht die Einführung eines Sachkundenachweises.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), der sich seit Langem für einen verpflichtenden Sachkundenachweis einsetzt, hat die Stimmung aufgegriffen und ein Verbändebündnis initiiert, das die Forderung nach einem Sachkundenachweis untermauert. Zwölf Verbände aus der Immobilienbranche und aus benachbarten Brachen, darunter neben dem VDIV der Deutsche Mieterbund und Haus & Grund Deutschland, haben sich mit einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Mitglieder der Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Wirtschaft und für Bauen und Wohnen gewandt.
"WEG-Reform idealer Zeitpunkt für Sachkundenachweis"
In dem Brief heißt es, die derzeit in Arbeit befindliche WEG-Reform sei eine Chance, die auf keinen Fall vertan werden dürfe. Der Wohnungsbestand sei ein Standbein der Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern, die Verwaltern ihr Vermögen anvertrauten. Ein schlechter Verwalter könne für Wohnungseigentümer zur Existenzbedrohung werden.
Die WEG-Reform, die mit ihren zahlreichen Neuerungen zu weiteren Aufgaben und mehr Verantwortung für Verwalter führe, sei der ideale Zeitpunkt, um einen Sachkundenachweis einzuführen. Die derzeitige Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren reiche nicht aus, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die Verbände verweisen in ihrem Schreiben auch auf das europäische Ausland, wo für Immobilienverwalter der Nachweis einer Qualifikation längst Standard sei.
Sachkundenachweis 2018 knapp gescheitert
Bereits 2018 sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden, wurde jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter aus dem Gesetzentwurf gestrichen und zugunsten einer Fortbildungspflicht ersetzt.
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
986
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
929
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
844
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
700
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
548
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
544
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
518
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
463
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
453
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4261
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026
-
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
18.03.2026
Manfred Meiser
Tue Jun 23 11:48:04 UTC 2020 Tue Jun 23 11:48:04 UTC 2020
Natürlich wollen die Immobilienverwalter einen Sachkundenachweis. Sie wollen ja keine Konkurenz.
Manfred
Tue Jun 23 19:55:31 UTC 2020 Tue Jun 23 19:55:31 UTC 2020
Was nützt dem Wohnungseigentümer die Berufsbezeichnung seines Verwalters? Als Wohnungseigentümer muss ich wissen welche Leistungen ich vom Verwalter verlangen kann. Das sollte daher im WE-Gesetz aufgelistet sein. Zum Verwalter Wissen gehört stets auch ein Wollen und Können.