Nötigung rechtfertigt Kündigung
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung verlangt vom Mieter nach einer Kündigung die Räumung. Das Mietverhältnis bestand seit Dezember 2009.
Im Frühjahr 2012 wurden in der Wohnung Sanierungsarbeiten durchgeführt. Mit diesen war der Mieter unzufrieden, weshalb es Auseinandersetzungen mit der Vermieterin gab.
Am 2.5.2012 besichtigte eine von der Vermieterin beauftragte Person die Wohnung und der Mieter trug seine Beanstandungen vor. Als die Beauftragte die Wohnung wieder verlassen wollte, hinderte der Mieter sie daran, indem er sich ihr in den Weg stellte. Er erklärte, er habe die Polizei gerufen und wolle deren Eintreffen abwarten. Tatsächlich hatte der Mieter die Polizei nicht gerufen. Erst durch das Hinzutreten zweiter weiterer Personen konnte die Beauftragte die Wohnung verlassen.
Am 9.5.2012 erklärte die Vermieterin wegen des Vorfalls die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Entscheidung
Die Kündigung ist wirksam.
Das Festhalten der Beauftragten der Vermieterin stellt einen so schweren und nachhaltigen Eingriff in deren Freiheit dar, dass es der Vermieterin nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis fortzusetzen. Es spielt keinerlei Rolle, ob der Mieter die Beauftragte berührt hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Mieter die Polizei gerufen hatte oder nicht.
Unerheblich ist auch, dass die Beauftragte nicht bei der Vermieterin angestellt ist. Es reicht aus, dass sie von der Vermieterin beauftragt ist, die Sanierungsarbeiten zu betreuen und insoweit für die Vermieterin auftritt.
(LG Berlin, Beschluss v. 16.7.2013, 67 S 232/13)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
927
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
890
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
851
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
682
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
560
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
542
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
523
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
451
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
426
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4011
-
GdWE haftet Sondereigentümern für Pflichtverletzung
08.04.2026
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026
-
Zukunftstrends im Energiemanagement
07.04.2026
-
Strategien zur Energieeinsparung in Immobilien
07.04.2026
-
Grundlagen des Energiemanagements in Immobilien
07.04.2026
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
27.03.2026
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung startet
26.03.2026
-
Faktischer Verwalter muss wie bestellter Verwalter agieren
25.03.2026
-
Heizungsraum kann Sondereigentum sein
18.03.2026