Wasserzähler müssen nicht mehr dem Eichamt gemeldet werden
Seit 2015 mussten alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Damit ist nun Schluss. Die entsprechende Vorschrift im Mess- und Eichgesetz wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz ersatzlos gestrichen. Die Neuregelung gilt seit dem 1.1.2025. Für die Anmeldung beim Eichamt gab es eine Online-Plattform. Diese wurde deaktiviert.
Die Eichpflicht für Messgeräte ist von der Änderung nicht betroffen und besteht nach wie vor.
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