Gesetzgebung

Wasserzähler müssen nicht mehr dem Eichamt gemeldet werden

Neue Wasser- und Wärmezähler müssen seit dem 1.1.2025 nicht mehr dem Eichamt gemeldet werden. Die Pflicht wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz abgeschafft.

Wasserzaehler

Seit 2015 mussten alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Damit ist nun Schluss. Die entsprechende Vorschrift im Mess- und Eichgesetz wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz ersatzlos gestrichen. Die Neuregelung gilt seit dem 1.1.2025. Für die Anmeldung beim Eichamt gab es eine Online-Plattform. Diese wurde deaktiviert.

Die Eichpflicht für Messgeräte ist von der Änderung nicht betroffen und besteht nach wie vor.


0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion