Wasserzähler müssen derzeit nach sechs (kalt) oder fünf Jahren (warm) ausgetauscht werden. Im jüngsten Referentenentwurf zur Novelle der Mess- und Eichverordnung sind die Fristen angepasst auf sechs Jahre. Die Wohnungswirtschaft fordert einen längeren Turnus, um die Haushalte zu entlasten.mehr
Der WEG-Verwalter darf bei der Verteilung von Heiz- und Wasserkosten in der Jahresabrechnung keine Werte verwenden, die mit ungeeichten Zählern gemessen worden sind. Die Eichbehörden können dem Verwalter die Verwendung der Werte per Ordnungsverfügung untersagen.mehr
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Seit Anfang 2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Umstritten war bisher, inwieweit Messdienstleister hier in der Pflicht sind. Diese Unklarheit ist nun durch eine Gesetzesänderung ausgeräumt worden.mehr
Seit dem 1.1.2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Sind die Geräte von einem Messdienstleister angemietet, obliegt diesem die Anzeige, so die Bundesregierung.mehr
Ab 1.1.2015 müssen neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden. Grundlage sind neue gesetzliche Regelungen zum Mess- und Eichwesen.mehr
Die Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten in der Wohnung zu dulden, bezieht sich zeitlich auf die üblichen Arbeitszeiten an Werktagen. Dabei muss der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen.mehr
Der Vermieter muss für einen erhöhten Wasserverbrauch des Mieters infolge eines Defekts nur aufkommen, wenn er den Defekt zu vertreten hat oder den Mangel kennt und sich mit dessen Beseitigung in Verzug befindet.mehr
Sind alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume mit Wasserzählern ausgestattet, muss der Vermieter nach Meinung des AG Köln die Wasserkosten nach Verbrauch umlegen, auch wenn im Mietvertrag ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist.mehr
Wasserversorgungsunternehmen müssen Wasserzähler austauschen, wenn sich der technische Standard wesentlich ändert und beachtenswerte Interessen des Kunden für einen Austausch bestehen.mehr
Der Vermieter darf den mit einem Zwischenzähler gemessenen Verbrauch eines gewerblichen Mieters vom Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abziehen, um den Wasserverbrauch von Wohneinheiten so ermitteln.mehr