Keine Betriebskostenrückzahlung an Mieter mangels Belegeinsicht
Hintergrund: Mieter fordert Nachzahlung zurück
Der Mieter zweier Wohnungen fordert von der Vermieterin Betriebskostennachzahlungen zurück. Nach Vorlage der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 hatte er die sich hieraus ergebenden Nachzahlungen geleistet. Hierbei behielt er sich eine Rückforderung vor, weil es Unstimmigkeiten über die berechtigte Höhe der Hauswartkosten gab.
Auf die Position „Hauswart“ entfielen in beiden Abrechnungen insgesamt 289 Euro. In Höhe dieses Betrags verlangt der Mieter nun eine Rückzahlung. Zur Begründung führte er an, der Vermieter habe ihm keine hinreichende Einsicht in die den Hauswartkosten zugrundeliegenden Abrechnungsunterlagen gewährt.
Entscheidung: Zurückbehaltung, aber keine Rückforderung
Die Klage hat keinen Erfolg. Selbst wenn die Vermieterin dem Mieter keine hinreichende Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewährt haben sollte, steht dem Mieter kein Rückzahlungsanspruch zu.
Ermöglicht ein Vermieter keine hinreichende Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, kann ein Mieter im laufenden Mietverhältnis keine Rückzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Stattdessen steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht bezüglich der laufenden Vorauszahlungen zu. Durch diesen Einbehalt können sich Mieter schadlos halten und Druck auf den Vermieter ausüben. Zudem können sie ihren Anspruch auf Belegeinsicht einklagen.
Dasselbe gilt, wenn – wie hier – der Mieter unter Berufung auf eine unzureichende Belegeinsicht Betriebskostennachzahlungen zurückfordert. Eine Rückforderung der Nachzahlung scheidet daher aus.
(BGH, Beschluss v. 26.10.2021, VIII ZR 150/20)
Das könnte Sie auch interessieren:
BGH: Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
BGH: Vermieter muss nachweisen, dass Betriebskostenabrechnung stimmt
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
3.763
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.662
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.599
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.438
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.180
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.152
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.131
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.099
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
1.0141
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
970
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
17.10.2024
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
17.10.20241
-
Beschlusskompetenz für bauliche Veränderungen
16.10.2024
-
Deutsche heizen sparsam wie nie – bei (zu) hohen CO2-Emissionen
10.10.2024
-
Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig
09.10.2024