Hecke wird mit Einpflanzen Grundstücksbestandteil
Hintergrund
Der ehemalige Mieter eines Grundstücks verlangt vom Vermieter Schadensersatz wegen der Beschädigung einer Thuja-Hecke. Der Mieter hatte die Hecke während der Mietzeit auf dem Grundstück als Sichtschutz gepflanzt.
Der Mieter behauptet, der Vermieter habe die Hecke beschädigt. Hierin sieht er eine Verletzung seines Eigentums und verlangt deshalb Schadensersatz.
Entscheidung
Der Mieter kann vom Vermieter keinen Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung verlangen, denn die Hecke stand zum Zeitpunkt der behaupteten Schädigungshandlung nicht in seinem Eigentum.
Die Thujapflanzen sind mit dem Einpflanzen wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden und damit in das Eigentum des Vermieters als Grundstückseigentümer übergegangen. Der Mieter konnte nicht nachweisen, dass die Pflanzen nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden worden und dadurch als sogenannte Scheinbestandteile des Grundstücks in seinem Eigentum verblieben wären.
Für die Frage, ob eine mit einem Grundstück verbundene Sache dessen wesentlicher Bestandteil oder nur ein Scheinbestandteil wird, kommt es entscheidend auf den Willen desjenigen an, der die Verbindung mit dem Grundstück hergestellt hat. Maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt, in dem die Verbindung hergestellt wurde.
Grundsätzlich gilt zugunsten des Mieters eine Vermutung, dass die Verbindung von ihm eingebrachter Anlagen regelmäßig nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. Für Pflanzen kann dies nur eingeschränkt gelten, weil diese nach einigen Jahren nur noch unter Schwierigkeiten zu entfernen sind. Das Umpflanzen von Gehölzen ist dann nur mit großem Aufwand und von einem Fachmann durchführbar und birgt auch dann noch das Risiko, dass sie am neuen Standort nicht wieder anwachsen.
(LG Detmold, Urteil v. 26.3.2014, 10 S 218/12)
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
1.505
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.259
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
1.020
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
940
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
711
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
601
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
576
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
5581
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
553
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
526
-
Hecken und Sträucher an der Grundstücksgrenze
11.02.2026
-
Energieverbrauch: Wo die Heizkosten steigen
10.02.2026
-
Zwischen Schraubenschlüssel und Laptop
06.02.2026
-
KI darf kein Fremdkörper sein
03.02.2026
-
Schluss mit der "Gelddruckmaschine" Untervermietung
02.02.2026
-
Facility Services – renditewirksame Dienstleistungen
02.02.2026
-
Bundestag ebnet Weg für Abschaffung der Fortbildungspflicht
30.01.20261
-
Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
29.01.2026
-
Gewinnbringende Untervermietung ist unzulässig
28.01.2026
-
Rollenverteilung für eine ertragreiche Vermietung
27.01.2026