Baden-Württemberg schreibt Rauchwarnmelder vor
In Baden-Württemberg müssen Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind, sowie die zugehörigen Rettungswege künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Wartung der Geräte sind die jeweiligen Bewohner verantwortlich, sofern nicht der Eigentümer diese Pflicht übernommen hat. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung hat der Stuttgarter Landtag beschlossen.
Für Neubauten gilt die Neuregelung ab Inkrafttreten, Bestandsbauten müssen bis Ende 2014 nachgerüstet werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die zuletzt eine Rauchmelderpflicht eingeführt und Übergangsfristen bis Ende 2015, Ende 2016 bzw. Ende 2017 beschlossen hatten, ist die Übergangsfrist im Südwesten relativ kurz.
Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft und umfasst neben Schlaf- und Kinderzimmern in Wohnungen auch Schlafräume in Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen, Kliniken usw.
Der neue § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg lautet:
„Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
964
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
907
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
754
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
437
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
400
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
389
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
368
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
353
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
349
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
KI-Agenten werden die Zukunft der Verwaltung prägen
18.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026