Gartenpflege durch den Mieter
Hintergrund: Gartenpflege allgemein auf den Mieter übertragen
Der Vermieter und die Mieter einer Wohnung streiten über die Kosten für das Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Mieter die Gartenpflege übernehmen, ohne dies näher auszuführen. Die Mieter schnitten die Bäume, Sträucher und Hecken im Garten nicht. Daraufhin mahnte der Vermieter die Mieter ab, weil diese den Garten verwildern ließen. Nachdem die Mieter die Gehölze trotz Abmahnung nicht zurückschnitten, beauftragte der Vermieter einen Gartenbaubetrieb mit den Arbeiten. Die hierfür angefallenen Kosten von 1.300 Euro verlangt er von den Mietern zurück.
Die Mieter sind der Auffassung, der Gehölzschnitt sei von der Vereinbarung über die Gartenpflege nicht umfasst. Es handle sich hierbei um sogenannte höhere Arbeiten, die vom Vermieter auszuführen seien.
Entscheidung: Mieter muss nur einfache Gartenarbeiten machen
Die Klage des Vermieters hat keinen Erfolg.
Die Formulierung „Gartenpflege übernimmt der Mieter“ bedeutet nur, dass dieser einfache Arbeiten durchführen muss. Insoweit folgt das Gericht der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.10.2004, I-10 U 70/04. Demnach umfasst die ohne nähere Konkretisierung auf den Mieter übertragene Gartenpflege Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten und das Entfernen von Laub. Übergeordnete Arbeiten wie der Schnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern sind in diesem Fall nicht umfasst.
Zudem sah das Gericht im konkreten Fall keine Verwilderung des Gartens. Die Frage, ob ein Garten verwildert sei, liege oft im Auge des Betrachters. Während der eine lieber einen dichteren Bewuchs im Garten bevorzuge, um Einblicke von außen zu vermeiden, möge es der andere lieber, wenn die Sträucher „kurz und knackig“ geschnitten seien. Solange keine Verwahrlosung des Gartens drohe, habe der Vermieter kein Direktionsrecht bezüglich der Gartenpflege.
(AG Würzburg, Urteil v. 24.5.2017, 13 C 779/17)
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.186
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
913
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
878
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
599
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
547
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
431
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
408
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
397
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
389
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
382
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026
-
Die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung
21.04.2026
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
15.04.2026
-
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
15.04.2026
-
Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14.04.2026