Betriebskostenabrechnung: Einwendungen des Mieters
Hintergrund
Ein Vermieter verlangte von seinen Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. Insbesondere wollte er die Grundsteuer anteilig auf die Mieter umlegen. Die Mieter wandten zu Recht dagegen ein, dass der Mietvertrag diese Verpflichtung nicht vorsieht.
Ihre Einwendung machten die Mieter gegen die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2003 und 2004 geltend, nicht aber gegen die Abrechnung des Jahres 2005.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zu Gunsten des Vermieters und verurteilte die Mieter, die anteilige Grundsteuer für das Jahr 2005 zu bezahlen.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist eine erneute Beanstandung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 mit der Begründung, dass die Grundsteuer vertragswidrig umgelegt werden soll, nicht entbehrlich. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter bereits in den Vorjahren jeweils fristgerecht genau diese Einwendung vorgebracht haben.
Der BGH beruft sich auf das Gesetz:
Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss der Mieter eine Einwendung, die er gegenüber einer Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr erheben will, dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang dieser Abrechnung mitteilen. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch Fristablauf Klarheit über die Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr zu erlangen. Daher muss der Mieter jedes Jahr erneut mitteilen, welche Punkte der Betriebskostenabrechnung er angreifen will.
(BGH, Urteil v. 12.5.2010, VIII ZR 185/09)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.2026
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026