Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Einwendungen jedes Jahr vorbringen
Hintergrund
Ein Vermieter verlangte von seinen Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. Insbesondere wollte er die Grundsteuer anteilig auf die Mieter umlegen. Die Mieter wandten zu Recht dagegen ein, dass der Mietvertrag diese Verpflichtung nicht vorsieht.
Ihre Einwendung machten die Mieter gegen die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2003 und 2004 geltend, nicht aber gegen die Abrechnung des Jahres 2005.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zu Gunsten des Vermieters und verurteilte die Mieter, die anteilige Grundsteuer für das Jahr 2005 zu bezahlen.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist eine erneute Beanstandung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 mit der Begründung, dass die Grundsteuer vertragswidrig umgelegt werden soll, nicht entbehrlich. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter bereits in den Vorjahren jeweils fristgerecht genau diese Einwendung vorgebracht haben.
Der BGH beruft sich auf das Gesetz: Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss der Mieter eine Einwendung, die er gegenüber einer Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr erheben will, dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang dieser Abrechnung mitteilen. Ziel dieser Vorschrift ist es, durch Fristablauf Klarheit über die Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr zu erlangen. Daher muss der Mieter jedes Jahr erneut mitteilen, welche Punkte der Betriebskostenabrechnung er angreifen will.
(BGH, Urteil v. 12.5.2010, VIII ZR 185/09)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
4.240
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.681
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.601
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.457
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.178
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.165
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.136
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.117
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
1.0231
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.005
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
17.10.2024
-
Online-Eigentümerversammlung ist jetzt zulässig
17.10.20241
-
Beschlusskompetenz für bauliche Veränderungen
16.10.2024
-
Deutsche heizen sparsam wie nie – bei (zu) hohen CO2-Emissionen
10.10.2024
-
Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig
09.10.2024
-
Verkehrssicherungspflicht: Wer bei Sturmschäden haftet
04.10.2024
-
Energieeffizienz in WEGs: Bilanz des "Green Home"-Projekts
02.10.2024
-
Elementarschäden: Pro & contra Pflichtversicherung für WEGs
01.10.2024