Haftung für Energielieferung bei zimmerweiser Vermietung
Hintergrund: Zimmervermietung ohne separate Zähler
Ein Energieversorgungsunternehmen verlangt von der Vermieterin einer Wohnung die Zahlung von Strom- und Gaskosten.
Die Vermieterin hatte die Zimmer der Wohnung einzeln an verschiedene Personen vermietet. Die Mieter der Zimmer konnten Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad nutzen. Die gesamte Wohnung verfügte jedoch nur über einen gemeinsamen Zähler für Strom und Gas. Ein schriftlicher Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Energieversorger bestand nicht. Der Energieversorger verlangt die Zahlung für die gelieferte Energie, während die Vermieterin meint, die Mieter seien Vertragspartner.
Entscheidung: Versorgungsvertrag mit der Vermieterin
Die Vermieterin muss für die Strom- und Gaskosten aufkommen. Der Energieversorgungsvertrag ist mit ihr und nicht mit den Mietern zustande gekommen.
In der Bereitstellung von Strom und Gas liegt ein konkludentes Vertragsangebot des Energieversorgers. Dieses war weder an die Mieter der einzelnen Zimmer noch an die Gesamtheit der Mieter, sondern an die Vermieterin gerichtet.
Zwar haben allein die Mieter Einfluss auf den Strom- und Gasverbrauch in der Wohnung, jedoch lässt sich dieser Verbrauch mangels separater Zähler nicht den einzelnen vermieteten Zimmern zuordnen. Auch haben die einzelnen Mieter kein Interesse daran, auch für die Verbräuche der anderen Mieter einzustehen. Der Umstand, dass sich das konkludente Angebot des Energieversorgungsunternehmens daher an die Vermieterin richtete, ist Folge des von ihr gewählten besonderen Vermietungskonzepts.
Die Vermieterin haftet somit für die Energielieferungen, da sie Vertragspartnerin des Energieversorgers ist.
(BGH, Beschluss v. 11.2.2025 und Beschluss v. 15.4.2025, VIII ZR 300/23)
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026