Musterschreiben: Anfechtungserklärung

Herrn/Frau/Firma

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Mietverhältnis Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf

Hier: Anfechtung des Mietvertrags vom 3. Januar 2023

Sehr geehrte Frau Müller,

sehr geehrter Herr Müller,

am 3. Januar 2023 haben wir einen Mietvertrag über das Objekt Hauptstraße 100, 4. OG links, 40589 Düsseldorf, abgeschlossen. Hiermit erkläre ich die Anfechtung meiner vertraglichen Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB. Hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. Äußerst hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis ordentlich fristgemäß.

In der von Ihnen vor Abschluss des Mietvertrags unterzeichneten Selbstauskunft hatten Sie angegeben, über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 EUR zu verfügen. Die Frage nach der Abgabe einer Vermögensauskunft hatten Sie ebenso verneint wie die Frage, ob in den letzten 2 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Selbstverständlich war ich nur auf Grundlage dieser Informationen bereit, ein Mietverhältnis mit Ihnen zu begründen.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass Sie nicht nur erwerbslos sind, sondern auch, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Hinblick auf die erheblichen Mietrückstände aus Ihrem vorhergehenden Mietverhältnis, die zur zwangsweisen Beendigung dieses Mietverhältnisses führten, erfolglos blieben und sie daher die Vermögensauskunft abgegeben haben. In Kenntnis dieses Sachverhalts hätte ich niemals einen Mietvertrag mit Ihnen abgeschlossen.

Ich gewähre Ihnen eine Räumungsfrist bis zum 18. August 2023 und bitte, das Mietobjekt zu diesem Zeitpunkt vollständig geräumt unter Schlüsselübergabe an mich herauszugeben. Für den Fall des ergebnislosen Verstreichens vorgenannter Frist werde ich ohne weitere Ankündigung Räumungsklage gegen Sie erheben.

Einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widerspreche ich gemäß § 545 BGB bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Das Mietverhältnis wird also auch durch fortgesetzten Gebrauch der Wohnung nicht verlängert.

Hinsichtlich der äußerst hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses weise ich Sie auf die gesetzliche Regelung des § 574 BGB hin. Hiernach haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diese Kündigung. Sollten Sie von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen wollen, weise ich Sie darauf hin, dass der Widerspruch spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mir gegenüber zu erklären ist. Der Widerspruch selbst bedarf der Schriftform. Für den Fall des Widerspruchs bitte ich Sie gemäß der Bestimmung des § 574b Abs. 1 Satz 2 BGB bereits zum jetzigen Zeitpunkt, mir die Gründe mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Vermieter

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