Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermieter

 
  Verkehrssicherungspflichten Prüf- und Überwachungspflichten
Aufzugsanlage Betriebsprüfung alle 2 Jahre; dazwischen Prüfung auf ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage und Zustand der Betriebsmittel
Außenbeleuchtung: Zugangsweg zu Hausgrundstück, Bereich der Haustür Zugänge ordentlich beleuchten; Bewegungsmelder aber keine Pflicht
Baumbestand auf Grundstück
  • Sichtkontrolle alle 2 Jahre (unterschiedl. Rspr.)
  • regelmäßige äußere Zustands- und Gesundheitsprüfung des Baumbestands auf Standfestigkeit und abbrechende Äste bei Sturmschäden
  • bei äußerlich erkennbaren Defekten oder Krankheiten umgehend Fachmann beauftragen; ggf. Baum fällen (Baumschutzsatzung beachten)
Blitzableiter keine Pflicht, ausgenommen in Hessen (wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung der baulichen Anlage Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann)
Dach, Dachrinne und Abwasserleitung Überwachungspflicht auf Laub, damit Niederschlagswasser abfließen kann, oder wenn beschädigte Teile, die in Fußgängerbereich ragen
Dachlawine Schneefanggitter anbringen, wenn Gemeindesatzung oder örtliche Bauvorschrift dies bestimmt oder ortsüblich ist, oder Warnschilder aufstellen
Dachziegel lose sofort zu beseitigen, wenn Gefährdung droht
Elektrische Anlagen, ortsfeste Betriebsmittel Überprüfungspflicht alle 4 Jahre
Fehlerstrom- und Fehlerspannungs-Schutzeinrichtungen Überprüfungspflicht alle 6 Monate
Fußabtreter-Gitterrost keine Pflicht Gitterrost älterer Bauart auszutauschen, auch wenn die rautenförmigen Öffnungen zwischen den Stegen des Fußabtreters mit 4 cm x 7,3 cm messen; empfohlene Weite von höchstens 1 cm im "Merkblatt für Metallrost" gilt nur für öffentliche Verkehrswege
Fußboden in Wohn- oder Bürogebäude rutschfesten Bodenbelag wählen, insbesondere im Rahmen mit starkem Publikumsverkehr wie Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte
Gartenteich absichern und einzäunen, damit Kleinkinder nicht darüber steigen oder darunter durchkriechen können, wenn Grundstück nicht eingefriedet ist
Gebäude/Gebäudeteile und Grundstück Unterhaltungs- und Prüfungspflicht zu Zustand des Gebäudes; Mängel unverzüglich nach den Regeln der Baukunst und Technik beseitigen
Heizöltank Reinigung und Untersuchung auf Undichtigkeit ca. 5 – 7 Jahre
Kinderspielplatz Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren und z. B. Gras kurzhalten
Lichtschachtabdeckung
  • von Laub und Unrat befreien
  • gegen Abheben durch Dritte sichern
Parkplatz, öffentlicher und privater Winterdienstpflicht; Streupflicht entfällt bei geringer Größe und Verkehrsbedeutung des privaten Parkplatzes
Räum- und Streupflicht siehe Schnee- und Eisglätte
Räume mit starkem Publikumsverkehr (Kaufhaus, Verbrauchermarkt, Gaststätte) rutschfesten Fußboden wählen
Schleichweg/Trampelpfad Haftung für Sicherheit, wenn öffentliches Benutzen vom Eigentümer zugelassen oder geduldet wird
Schnee- und Eisglätte
  • Satzung der örtlichen Gemeinde prüfen, wenn vorhanden
  • Gehweg und Grundstückszugang schnee- und eisfrei halten; Streifen von 1 – 1,20 m Breite genügt; Räumungspflicht bei besonders stark frequentierten Fußwegen und wenn durch Ortssatzung geregelt
  • Schnee räumen zu den üblichen Verkehrszeiten von 7 – 21 Uhr; je nach Erforderlichkeit auch mehrmals am Tag
  • Streupflicht, wenn allgemeine Glättebildung vorliegt; sie beginnt mit Einsetzen des Tagesverkehrs und endet am Abend; bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen ist mehrmals zu streuen, auch bereits vor Beginn des üblichen Tagesverkehrs
  • Räum- und Streupflicht bei einzelnen Glättestellen nur, wenn erkennbar eine ernsthafte Gefahr droht
  • Räum- und Streupflicht entfällt bei ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Blitzeis oder starker Schneefall), wenn wiederholtes Streuen sinn- und zwecklos wird
Spielplatz

europ. Normen für Spielplätze/Spielgeräte in DIN EN 1176:2008 zu finden

  • Ausstattung auf Gefahrenquellen kontrollieren (z. B. Korrosionsschäden an Rutsche, Standfestigkeit der Schaukel)
  • Gras kurz halten, giftige Pflanzen und Laub entfernen
  • Spielgeräte im Winter ggf. abbauen und Sandkasten abdecken
Sturmschaden durch Gebäudeteile (wie Dachziegel, Dach- und Fassadenteile oder Baugerüst) Haftung auch bei starken Sturmböen, ausgenommen bei Windstärke ab 12 Beaufort
Treppenhaus

1-mal im Jahr Begehung durchführen und prüfen, ob:

  • gefahrlos zu begehen, z. B. bruchsicheres Glas in Treppenhausfenster
  • Fluchtwege nicht zugestellt sind
  • Treppengeländer stabil sind
  • ordentliche und ausreichende Beleuchtung; aber automatisches Abschalten nach 20 Sekunden in mehrgeschossigem Gebäude zu kurz
bei Nassreinigung kein Aufstellen eines Warnschildes oder besonderer Hinweis erforderlich
Zugang zu Hausgrundstück (Zu- und Abgangsbereich)
  • auf Stolperfallen z. B. bei Bodenplatten oder Rutschgefahr aufgrund vermooster/belaubter Zugangswege achten
  • Stufen, unebene Wege beleuchten
  • Schächte und Gruben abdecken
  • Verkehrssicherheit gilt auch für genutzte Trampelpfade/"Geheimwege"
  • Gehweg, Treppenabgang, Lichtschächte v...

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