Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland[1] stationierten Truppen den zuständigen Stellen der Bundeswehr.

[1] Eingefügt durch Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 09.01.2018.

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