Kurzbeschreibung

Bewohnt der Mieter die Mietwohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus unbefugt weiter, kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Darin enthalten sein sollte eine detaillierte Ausführung der Kündigungsgründe und weshalb diese eine Kündigung zu rechtfertigen vermochten. Wird der Räumungsanspruch des Vermieters primär auf eine außerordentliche fristlose Kündigung gestützt, sollte dieser hilfsweise noch auf eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1 u. 2 BGB gestützt werden.

Räumung: Klage auf Räumung der Mietwohnung (§ 573 BGB)

(Vermieteranschrift) (Datum)

An das

Amtsgericht …

(für die Mietwohnung örtlich zuständiges Amtsgericht)

Klage

des …

(Vermieter)

Kläger

gegen

(Mieter mit Namen und Anschrift)

Beklagter

wegen Räumung einer Mietwohnung.

Ich erhebe Klage gegen den o. a. Beklagten und bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in dem ich beantragen werde,

den Beklagten zu verurteilen, die in … gelegene Wohnung … (genaue Bezeichnung der Wohnung mit Zimmer, Keller und dgl.) sofort zu räumen und an mich herauszugeben; hilfsweise, die bezeichnete Wohnung zum … (Ende der Mietzeit nach ordentlicher Kündigung) zu räumen und an mich herauszugeben.

Für den Fall, dass das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnet, beantrage ich den Erlass eines Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren, falls der Beklagte den Anspruch anerkennen oder nicht fristgemäß seine Verteidigungsbereitschaft anzeigen sollte.

Gründe

Der Beklagte hat laut Mietvertrag vom … die oben bezeichnete Wohnung von mir gemietet.

Beweis: Vorlage des Mietvertrags, Kopie anbei

Der Beklagte ist bei einer monatlichen Miete von … EUR netto/kalt zzgl. zu zahlender Vorschüsse für Heizung und Betriebskosten in Höhe von … EUR mit einem Betrag von … EUR in Zahlungsrückstand. Der genaue Rückstand ergibt sich aus der folgenden Abrechnung:

(es folgt eine genaue Aufstellung von Soll und Ist für die jeweiligen Monate mit einer bestimmten Endsumme, eine Saldierung insgesamt ist unzulässig). Wegen der Rückstände habe ich mit Schreiben vom … die fristlose Kündigung erklärt. Das Kündigungsschreiben ist in Zeugengegenwart in einem verschlossenen Briefumschlag in den Briefkasten des Beklagten am … geworfen worden.

Beweis: Vorlage des Kündigungsschreibens, Kopie anbei; Zeugnis des … (die entsprechenden Zeugen sind mit Namen und Anschrift anzugeben)

In demselben Schreiben habe ich nicht nur die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erklärt, sondern auch die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB; denn durch die Nichtzahlung der Mieten hat der Beklagte seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft erheblich verletzt. Ich begehre die Räumung und Herausgabe der Wohnung von dem Beklagten und stütze meinen Anspruch auf die fristlose Kündigung, hilfsweise auch auf die ordentliche Kündigung, Letzteres für den Fall, dass aufgrund der fristlosen Kündigung nicht auf Räumung erkannt werden kann (mögliche Zahlung innerhalb der Schonfrist).

Nach Erklärung der fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung hat der Beklagte weiterhin folgende Mieten/Teile der Mieten nicht gezahlt:

(es folgt eine weitere Aufstellung für jeden Monat nach Soll und Ist mit einer entsprechenden Endsumme).

Diese Rückstände rechtfertigen eine weitere Kündigung nach § 569 Abs. 3/ § 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB. Ich erkläre hiermit erneut die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses und stütze meine Räumungs-/Herausgabeklage auch auf diese Kündigung.

Zum Streitwert gebe ich die geschuldete Miete mit … EUR an × 12 Monate = … EUR. Zwei Abschriften der Klage sind zwecks Zustellung an den Beklagten beigefügt.

(Unterschrift Vermieter)

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