Leitsatz (amtlich)

I. Bei der Bemessung des Verschuldensgrads des Betafaktors spielt das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapitalrisiko eine entscheidende Rolle. Soweit Fremdkapitalgeber mit gewissen Renditeforderungen auch ein operatives Risiko (mit-)übernehmen, reduziert sich das von den Eigenkapitalgebern zu tragende Risiko und damit im Ergebnis auch der (verschuldete) Betafaktor.

II. Ein erstinstanzlicher Beschluss kann bereits aus prozessökonomischen Gründen unmittelbar durch das Rechtsmittelgericht berichtigt werden, solange die Sache noch beim Rechtsmittelgericht anhängig ist.

 

Normenkette

FamFG § 42; UmwG § 15 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 5 HK O 1913/14)

 

Tenor

I. Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.08.2015 wird verworfen.II. Die übrigen Beschwerden werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung in Ziff. I berichtigt und wie folgt neu gefasst wird: Die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung und einer Barabfindung zu Gunsten der ehemaligen Aktionäre der ........... werden zurückgewiesen.

III. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren trägt die Antragsgegnerin.

IV. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.

 

Gründe

I. Das Verfahren betrifft die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses anlässlich der Verschmelzung der ........... (im Folgenden: ........) auf die vormals als .............. (im Folgenden: ..........) firmierende Antragsgegnerin.

Der satzungsgemäße Geschäftsgegenstand der........ lag im "Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere (z.B.) der Erwerb, das Halten, die Bewirtschaftung, die Vermietung, die Verpachtung und das Leasing, der Neu- und Umbau sowie die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien und dinglichen Nutzungsrechten an Immobilien, die Projektentwicklung sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien". Im Zeitpunkt der Verschmelzung umfasste das Portfolio der ......... 13 Büroobjekte an zentralen Standorten westdeutscher Großstädte und Ballungsräume. Ihre Aktien waren seit Sommer 2011 im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München zum Handel zugelassen; im September 2011 stieg die Gesellschaft in den SDAX der Frankfurter Wertpapierbörse auf.

Die nicht börsennotierte ........ betrieb über unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien- und Beteiligungsgesellschaften; ihr Portfolio umfasste im Zeitpunkt der Verschmelzung 51 Immobilien/Objekte in allen Teilen Deutschlands mit Schwerpunkt in Westdeutschland.

Der Verschmelzungsvertrag vom 07.08.2013 sieht in § 2 Ziff. 2.1 vor, dass die ........ mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der ...... je einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der ........ mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der ........ mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- übertragen.

§ 3 des Verschmelzungsvertrages lautet:

3.1 Die ......... wird vor dem Wirksamwerden dieses Vertrages die von ihr gehaltenen eigenen 4.023 Aktien einziehen und ihr Grundkapital um EUR 4.023 (..) auf EUR 79.781 (..) herabsetzen.

3.2 Sodann wird die ...... vor dem Wirksamwerden dieses Vertrages eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchführen, in der das Grundkapital von EUR 79.781 (...) um EUR 81.920.219 (...) auf EUR 82.000.000 (...) erhöht wird.

3.3 Zur Durchführung der Verschmelzung wird die ..... sodann ihr Grundkapital von EUR 82.000.0000 um EUR 51.941.345 (...) auf EUR 133.941.345 (...) durch Ausgabe von 51.941.345 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 und mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2013 erhöhen.

Die Absicht der Verschmelzung wurde am 08.05.2013 bekanntgegeben. Dem Verschmelzungsvertrag vom 07.08.2013 (abgedruckt als Anlage II des Verschmelzungsberichts, Anl. AG 4) stimmte die Hauptversammlung der ...... am 23.09.2013, die der ........ am 24.09.2013 zu.

Der Verschmelzungsbeschluss wurde im Handelsregister der ...... am 17.01.2014 eingetragen und am 22.01.2014 bekanntgemacht, im Handelsregister der Antragsgegnerin wurde er am 21.01.2014 eingetragen und bekanntgemacht.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und anschließende Kapitalerhöhung auf EUR 82 Mio. wurde am 07.08.2013 gefasst und am 07.09.2013 ins Handelsregister der ....... eingetragen. Die Kapitalerhöhung um EUR 51.941.345 wurde am 23.09.2013 beschlossen und am 21.01.2014 ins Handelsregister der ........ eingetragen.

Im Verschmelzungsbericht vom 08.08.2013 (Anlage AG 4) wurde auf der Grundlage der Bewertung d...

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