Werden im Zuge von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen die gemieteten Räume beschädigt, ist der Vermieter zur Wiederherstellung des vertraglich geschuldeten Zustands verpflichtet.
Neutapezierung
Dies gilt, wenn durch eine Modernisierungsmaßnahme z. B. Tapeten beschädigt wurden; in diesem Fall ist der Vermieter zur Neutapezierung verpflichtet.
Kommt der Vermieter mit dieser Verpflichtung in Verzug, steht dem Mieter das Selbstbeseitigungsrecht zu.
Mieter renoviert selbst
Die Parteien können vereinbaren, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen sind.
Enthält die Vereinbarung keine Regelung bezüglich der Kostenerstattung, gilt insoweit die gesetzliche Regelung: Der Mieter kann Ersatz der Aufwendungen verlangen.
Mieter trägt Renovierungskosten
Ebenso können die Parteien vereinbaren, dass der Mieter auf eigene Kosten renoviert.
Regeln Sie diesen Punkt, um späteren Streit zu vermeiden
Soweit absehbar ist, dass z. B. Tapeten beschädigt werden, regeln Sie am besten in der Modernisierungsvereinbarung konkret, wer in welcher Weise den Schaden beseitigt. Dadurch können Sie sich im Nachhinein ein mühsames Hin und Her mit dem Mieter ersparen.
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