Bei Wärmedämmmaßnahmen zählen hierzu beispielsweise die Kosten für die Beseitigung von Putzschäden, Mauerrissen und dergleichen.
Rechnung in Reparatur- und Modernisierungskosten aufteilen
Der Vermieter sollte in einem solchen Fall auf einer Rechnung bestehen, in der die Reparatur- und die Modernisierungskosten getrennt aufgeführt sind.
Können diese Kosten nicht exakt beziffert werden, sind sie durch Schätzung zu ermitteln. Diesen Weg muss der Vermieter wählen, wenn eine an sich mögliche Reparatur wegen der Modernisierung nicht durchgeführt wurde.
Austausch von Fenstern
Zu denken ist etwa an den Ersatz reparaturbedürftiger Fenster mit Einfachverglasung durch Isolierfenster.
Fachmann vorab fragen
Hier sollte der Vermieter vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen den fiktiven Reparaturaufwand durch einen Fachmann feststellen lassen.
Ist eine Reparatur wegen des schlechten Zustands der Fenster nicht mehr möglich, so sind die fiktiven Kosten für den Ersatz der bisherigen Fenster durch solche gleicher Art zu ermitteln und von den Gesamtkosten abzuziehen.
Vermieter trägt Beweislast
Im Streitfall muss der Vermieter vortragen und beweisen, dass entweder keine oder keine höheren als die berücksichtigten Kosten für Erhaltungsmaßnahmen angefallen sind.
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