Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen wiederholter nächtlicher Polizeieinsätze gegen einen gewaltbereiten Mieter

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Wiederholte nächtliche Polizeieinsätze gegen den nicht gewaltfernen Mieter im Wohngebäude begründen wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung die fristlose Kündigung des Dauernutzungsvertrags über die Wohnung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732488

DWW 2006, 24

NJW-RR 2006, 296

NZM 2006, 377

FPR 2006, 215

WuM 2005, 768

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