Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen wiederholter nächtlicher Polizeieinsätze gegen einen gewaltbereiten Mieter
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Wiederholte nächtliche Polizeieinsätze gegen den nicht gewaltfernen Mieter im Wohngebäude begründen wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung die fristlose Kündigung des Dauernutzungsvertrags über die Wohnung.
Fundstellen
Haufe-Index 1732488 |
DWW 2006, 24 |
NJW-RR 2006, 296 |
NZM 2006, 377 |
FPR 2006, 215 |
WuM 2005, 768 |
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