Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Vorwegabzug der Betriebskosten gewerblicher Nutzflächen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnungen des Gebäudes ist vorweg um die Kosten, die auf gewerbliche Nutzflächen entfallen, zu bereinigen (sog. Vorwegabzug).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734271

WuM 2005, 720

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