In der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Ausmaß der Exposition zu berücksichtigen.

Gefahrstoffe können auch durch den Arbeitsprozess aus nicht gefährlichen Arbeitsstoffen entstehen, z. B. Rauche beim Schweißen und Brennschneiden.

(siehe hierzu DGUV Information 209-016 "Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren")

Gefahrstoffe können eingeatmet, verschluckt oder über die Haut aufgenommen werden.

Gefahren können auch von Gefahrstoffen in Altanlagen ausgehen, z. B. von PCB-haltigen Ölen, Quecksilber, Blei und Asbest. Mit der Gefährdung durch Asbest ist insbesondere bei der Reparatur und Modernisierung von alten Anlagen zu rechnen, z. B. beim Herstellen von Ausschnitten für neue Tableaus.

(siehe TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten")

Beim Einsatz von Stoffen, die den Luftsauerstoff verdrängen können, ist auf ausreichende Lüftung zu achten, besonders in der Schachtgrube.

Die Dämpfe organischer Lösemittel sind wesentlich schwerer als Atemluft und verdrängen diese z. B. in der Schachtgrube oder im Fahrkorb.

Eine Gefährdung durch solche Stoffe kann auch durch andere Gewerke bei Tätigkeiten in der Nähe der Aufzugsanlage hervorgerufen werden.

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