Kurzbeschreibung

Der Mieter lässt die Wohnung derart verwahrlosen, dass die Substanz der Mietsache beschädigt und/oder die übrigen Bewohner des Hauses beeinträchtigt werden. Mit diesem Schreiben wird der Mieter abgemahnt und aufgefordert, die Wohnung zu reinigen und künftig pfleglich zu behandeln.

Vorbemerkung

Regelmäßig finden sich in Formularmietverträgen folgende Klauseln: "Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und für deren Reinigung und Belüftung zu sorgen" oder "Der Mieter hat die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln". Diese Klauseln legen dem Mieter die Obhutspflicht für die Mietsache auf und begründen damit die mietvertragliche Nebenpflicht, z.B. Hausmüll und Speisereste zu entsorgen.

Sammelt der Mieter beispielsweise Zeitungen oder Verpackungsmüll, ohne dass dadurch andere Bewohner des Hauses beeinträchtigt werden und ohne dass die Substanz der Mietsache beeinträchtigt wird oder eine Brandgefahr entsteht, kann der Vermieter nichts tun – was der Mieter in seiner Wohnung treibt, ist allein seine Sache.[1] Der Vermieter hat gegen den "müllsammelnden" Mieter nur eine Handhabe, wenn der Mietsache eine Substanzgefährdung droht bzw. wenn sie eingetreten ist (z.B. Schimmelbildung, Ungezieferbefall[2], Geruchsbelästigung[3] etc.).

In diesem Fall ist der Mieter zwingend abzumahnen. In der Abmahnung ist ihm eine Frist zu setzen, bis zu der er die vermüllten Räume aufzuräumen und zu reinigen hat.[4] Läuft die Frist ab, ohne dass der Mieter tätig geworden ist und setzt sich sein Verhalten fort, kann ihm außerordentlich fristlos gekündigt werden.

[1] I. E. vgl. BGH, Urteil v. 8.12.2010, VIII ZR 93/10, NZM 2011 S. 151.
[2] AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 16.6.2009, 11 C 507/08, GE 2009 S. 1501.
[4] AG Wetzlar v. 8.1.2013, 38 C 1389/12, NZM 2014 S. 238.

Abmahnung, Verwahrlosung der Mieträume (Messie)

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen Verwahrlosung der Wohnung

Sehr geehrte/r ____________________,

anlässlich meines Besuchs am _______________ musste bedauerlicherweise festgestellt werden, dass Sie die Ihnen überlassenen Mieträume verwahrlosen lassen, indem Sie darin Unrat, Müll und sonstige unbrauchbare und wertlose Gegenstände, Kartons mit abgelaufenen Lebensmitteln, aber insbesondere offen herumstehende gammlige, verschimmelte und verdorbene Lebensmittel sowie Essenreste lagern und die gesamte Wohnung damit vollgestellt haben. Es wurde weiter festgestellt, dass die Toilette nicht mehr nutzbar und vollkommen verdreckt ist, ebenso wie die Küche. Die gesamte Wohnung strahlt einen bestialischen und beißenden Geruch aus.

Durch dieses Verhalten verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter; sie stören den Hausfrieden und gefährden wegen der von der derzeitigen Nutzung ausgehenden gravierenden Gefahr eines Ungezieferbefalls die Gesundheit aller Hausbewohner, weshalb ich Sie auffordern muss, dies künftig zu unterlassen und den gesamten Unrat und Müll bis spätestens _______________ aus der Wohnung zu entfernen und diese ordentlich zu reinigen.

Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, künftig Ihre sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und lassen Sie die Wohnung weiter verwahrlosen, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten. Zudem müssen Sie die gerichtliche Durchsetzung der mir zustehenden Unterlassungsansprüche befürchten.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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