1§ 4 Abs. 1, § 8 Abs. 3 und § 17 treten am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Juli 2009 in Kraft.

[1] Geändert durch Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 28.01.2022.

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