Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Textform bei Mieterhöhung durch GmbH

 

Orientierungssatz

Die in einem Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558a Abs. 1 BGB einzuhaltende Textform ist nicht gewahrt, wenn entgegen § 126b BGB nicht die natürliche Person genannt wird, die die Erklärung für die juristische Person (hier: GmbH) abgegeben hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735801

NZM 2005, 255

ZMR 2004, 680

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