Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden erfolgen folgende Verarbeitungen bei Wohnungsunternehmen aufgrund von berechtigtem Interesse:

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, Ihre personenbezogenen Daten im Falle von Reparaturen an Handwerker (Adresse, Telefonnummer) weiterzugeben oder im Falle von Mieterhöhungen ggf. Ihre Wohnung als Vergleichswohnung (vgl. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB) zu benennen (Adresse, Größe, Ausstattung, Miethöhe, Beschreibung der genauen Lage der Wohnung im Geschoss). Einer Verarbeitung können Sie nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO widersprechen. Der Widerspruch ist zu begründen. Die Gründe für den Widerspruch müssen in Ihrer Person liegen. Ihre subjektiven Auffassungen, etwas gegen die Verarbeitung zu haben, ist für einen wirksamen Widerspruch nicht ausreichend."

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