(1)[1] 1Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen:
1. |
der Marktprämie nach § 20, |
2. |
der Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 und 2, auch in der Form der Ausfallvergütung, |
3. |
dem Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 oder |
4. |
der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a. |
2Sie dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den Veräußerungsformen wechseln. 3Ordnet der Anlagenbetreiber die Anlage dem Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 zu, ist zugleich die Veräußerungsform für den Strom zu wählen, der aus dieser Anlage in das Netz eingespeist wird.
Bis 24.07.2017:
(1) 1Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen:
1. |
der Marktprämie nach § 20, |
2. |
der Einspeisevergütung nach § 21, auch in der Form der Ausfallvergütung, oder |
3. |
der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a. |
2Sie dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den Veräußerungsformen wechseln.
(2) 1Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen; in diesem Fall müssen sie die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. 2Satz 1 ist nicht für die Ausfallvergütung und nicht für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 [2]anzuwenden.
(3) Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.
(4) Unbeschadet von Absatz 1 können Anlagenbetreiber
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jederzeit ihren Direktvermarktungsunternehmer wechseln oder |
2. |
[3]Strom vorbehaltlich des § 27a vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern diese
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Bis 24.07.2017:
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Strom vorbehaltlich des § 27a vollständig oder anteilig an Dritte weitergeben, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. |
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