Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 reduziert und somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 % erreicht.
Auf der Klimakonferenz in Katar 2012 verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Emissionen im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der 2. Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die 3 Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß (USA, China und Indien) verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der 2. Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. In der EU wurden auch die Ziele der 2. Verpflichtungsperiode erreicht. 2020 hatte die EU ihre Treibhausemissionen gegenüber 1990 um 36 % gemindert.
2021 hat die EU mit neuen EU-Klimagesetzen ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % gegenüber 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) verschärft und gesetzlich festgelegt. Mit dem sogenannten "Fit für 55-Paket" gaben die EU-Staaten endgültig grünes Licht
- für die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS),
- für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden EUR,
- für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
- für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie
- für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.
Diese Regelungen können nun in Kraft treten.
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