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E-Mobilität: Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen

Joachim Gutmann
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Zusammenfassung

 
Überblick

Mobilität ist ein Kennzeichen, mehr noch, das Kennzeichen unserer Gesellschaft. Nichts hat das deutlicher gemacht als die COVID-19-Pandemie, aufgrund derer diese Mobilität erheblich eingeschränkt war. Denn Mobilität meint nicht nur, möglichst schnell und komfortabel von A nach B zu gelangen. Mobilität wird gleichgesetzt mit Flexibilität im Alltag, mit Veränderung, mit Selbstbestimmtheit der Persönlichkeit. Eingriffe in diese Mobilität sind Eingriffe in Grundrechte. Das macht den hohen Stellenwert der Mobilität aus.

Wie diese Mobilität in Zukunft gestaltet werden soll, wird breitgefächert und oftmals kontrovers diskutiert. Neue Mobilitätskonzepte sollen technologisch modern und nachhaltig sein, sollen Ressourcen und das Klima schonen. Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein für umweltfreundlichen Verkehr, denn E-Autos fahren abgasfrei, leise und oft auch günstiger als vergleichbare Verbrenner.

Beim Klimaschutz liegt das E-Auto schon heute vorne und kann seinen Vorteil mit mehr Ökostrom noch vergrößern. Auch die Rohstoffbilanz fällt immer besser aus. So ist es nicht verwunderlich, dass in den letzten 3 Jahren die Zulassungszahlen für E-Automobile enorm zugelegt haben, auch wenn der Wegfall der staatlichen Förderung zu einer vorübergehenden Abflachung der Kurve geführt hat. Auch die Ladeinfrastruktur verbessert sich ständig, neben öffentlichen Ladestationen gewinnen die privaten im Ein- oder Mehrfamilienhaus zunehmend an Bedeutung, oft in Verbindung mit einem PV-Carport.

In dieser Situation können Unternehmen zum Vorreiter einer neuen Mobilität werden, indem sie ihre Fahrzeugflotten auf E-Autos umstellen, E-Scooter und E-Bikes für den innerbetrieblichen Verkehr anschaffen, ihre Beschäftigten bei der Pendlermobilität unterstützen oder auf E-Car-Sharing/E-Car-L...

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