Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BGH (Beschluss vom 21.11.2018; Aktenzeichen I ZR 154/16)

BGH (Urteil vom 19.04.2018; Aktenzeichen I ZR 154/16)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Wiedereinsetzungsantrag ankäme.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 13415950

AfP 2019, 506

IPRB 2019, 244

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