Anhang 1 AfA-Vorschriften

Übersicht über die degressiven Absetzungen für Gebäude nach § 7 Abs. 5 EStG (zu R 44)

  Zeitlicher Geltungsbereich Begünstigte Objekte Begünstigte Maßnahmen AfA-Sätze Gesetzliche Vorschriften
  1 2 3 4 5
1. Fertigstellung nach dem 9.10.1962 und vor dem 1.1.1965 und bauantrag nach dem 9.10.1962 Gebäude und Eigentumswohnungen, die zu mehr als 66 2/3% Wohnzwecken dienen und nicht nach § 7b oder § 54 EStG begünstigt sind Herstellung

12 x 3,5%

20 x 2%

18 x 1%
§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1965
2. Fertigstellung nach dem 31.12.1964 und vor dem 1.9.1977 und Bauantrag vor dem 9.5.1973 Gebäude und Eigentumswohnungen jeder Art, soweit nicht infolge der Beschränkungen unter Nr. 3 ausgeschlossen

§ 7 Abs. 5 Satz 1 EStG 1965,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 EStG 1974/75,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1977
3. Fertigstellung vor dem 1.2.1972 und Bauantrag nach dem 5.7.1970 und vor dem 1.2.1971 wie Nr. 2, soweit die Gebäude und Eigentumswohnungen nicht zum Anlagevermögen gehören oder soweit sie zu mehr als 66 2/3% Wohnzwecken dienen §1 Abs. 3 der 2. KonjVO
4. Fertigstellung vor dem 1.9.1977 und Bauantrag nach dem 8.5.1973 Gebäude und Eigentumswohnungen, deren Nutzfläche zu mehr als 66 2/3% mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden sind

§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1974/75,

§52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1977
5. Fertigstellung nach dem 31.8.1978 und vor dem 1.1.1979 Gebäude, selbständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Räume im Teileigentum jeder Art

§ 7 Abs. 5 EStG 1977,

§ 52 Abs. 8 Satz 1 EStG 1977,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1979
6. Fertigstellung nach dem 31.12.1978 und cor dem 1.1.1983 wie Nr. 5, soweit im Ausland Herstellung sowie Anschaffung, wenn Erwerb spätestens im Jahr der Fertigstellung

12 x 3,5%

20 x 2%

18 x 1%

§ 7 Abs. 5 EStG 1978/81,

§ 52 Abs. 8 Satz 3 EStG 1981/85
7. Fertigstellung nach dem 31.12.1978 und Gebäude, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume soweit im Inland Herstellung sowie Anschaffung, wenn Erwerb spätestens im Jahr der Fertigstellung

12 x 3,5%

20 x 2%

18 x 1%

§ 7 Abs. 5 EStG 1979/81,

§ 52 Abs. 8 Satz 3 EStG 1981/83,

§ 7 Abs. 5 EStG 1981/83,

§ 52 Abs. 8 Sätze 1 und 2 EStG 1981/85,

§ 7 Abs. 5 Nr. 2 EStG 1987,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1987,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1990,

§ 52 Abs. 11 Satz 3 EStG 1990,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1993
 
a) Bauantrag und Herstellungsbeginn bzw. Abschluss des obligatorischen Vertrags vor dem 30.7.81
     
 
b) Bauantrag oder Herstellungsbeginn bzw. Abschluss des obligatorischen Vertrags nach dem 29.7.81 (soweit nicht Nummer 8 und 9) und Bauantrag bzw. Abschluss des obligatorischen Vertrags vor dem 1.1.1995
 

8 x 5%

6 x 2,5%

36 x 1,25%
 
8. Bauantrag nach dem 31.3.1985 und Bauantrag bzw. Abschluss des obligatorischen Vertrags vor dem 1.1.1994 Gebäude, Eigentumswohnungen und im teileigentum stehende Räume, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen

4 x 10%

3 x 5%

18 x 2,5%

§ 7 Abs. 5 Nr. 1 EStG 1987,

§ 52 Abs. 8 Satz 1 EStG 1987,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1EStG 1990,

§ 52 Abs. 11 Satz 2 EStG 1990,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG 1993
9. Bauantrag oder Anschaffung und Abschluss des obligatorischen Vertrags nach dem 28.2.89 und Bauantrag bzw. Abschluss des obligatorischen Vetrags vor dem 1.1.1996 Gebäude, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume, soweit sie zu Wohnzwecken dienen

4 x 7%

6 x 5%

6 x 2%

24 x 1,25%

§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990,

§ 52 Abs. 11 Satz 1 EStG 1990,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG 1993
10. Bauantrag oder Abschluss des obligatorischen Vertrags nach dem 31.12.95 wie zu 9.

8 x 5%

6 x 2,5%

36 x 1,25%
§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG 1996

Anhang 1a Altersvermögensgesetz

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung

BMF vom 5.8.2002 (BStBl I S. 767) – Auszug –

Anhang 2 Angehörige

I.

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

BMF vom 1.12.1992 (BStBl I S. 729)

II.

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

BMF vom 25.5.1993 (BStBl I S. 410)

III.

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 2001

BMF vom 26.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1502)

Anhang 3 Außergewöhnliche Belastungen

I.

Unterhaltsaufwendungen für Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (§ 33a Abs. 1 EStG ab 1996)

BMF vom 15.9.1997 (BStBl I S. 826)

II.

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim als außergewöhnliche Belastung

BMF vom 2.12.2002 (BStBl I S. 1389)

Anhang 4 Bauabzugsbesteuerung

Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (§ 48 ff. EStG)

BMF vom 27.12.2002 (BStBl I S. 1399)

Anhang 5 Baugesetze

I.

Baugesetzbuch (BauGB - Auszug)

II.

Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV - Auszug)

Anhang 6 (unbesetzt)

Anhang 6a Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Darlehensverlust eines wesentlich im Sinne des § 17 EStG beteiligten Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung gemäß § 17 Abs. 2 EStG

BMF vom 8.6.1999 (BStBl I S. 545)

Anhang 7 Betriebliche Altersversorgung

I.

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG - Auszug)

II.

Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von

  • Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor A...

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