Der Verwalter ist von Gesetzes wegen zwar nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG befugt, aber in der Regel von den Wohnungseigentümern nicht ermächtigt, den Beitrittsantrag zu stellen.[1] Wie beim Eigenantrag ist der Verwalter aber regelmäßig verpflichtet, die Wohnungseigentümer über diese Möglichkeit zu informieren und eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bzw. über das Einholen von Rechtsrat herbeizuführen.[2]

 

Musterschreiben: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

An das

Amtsgericht - Vollstreckungsgericht

____________

____________

In der Zwangsvollstreckungssache

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ___________, vertreten durch den Verwalter __________ [Name und Anschrift]

– Gläubigerin –

gegen

__________ [Name und Anschrift]

– Schuldner –

stelle ich

 
Antrag auf Anordnung des Beitritts zur Zwangsversteigerung

Der Schuldner ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________ [Anschrift]. Er ist Alleineigentümer der unvermieteten Wohnung Nr. _____ – Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stehen gegen den Schuldner folgende Ansprüche zu:

  • Nachschüsse gemäß Beschluss vom _____ [Datum] _____ EUR;
  • Nachschüsse gemäß Beschluss vom _____ [Datum] _____ EUR;
  • Vorschüsse für die Zeit von _____ [Datum] bis heute _____ EUR;
  • Vorschüsse ab _____ [Datum] bis zum Zuschlag von monatlich _____ EUR.

Die Ansprüche auf Nachschuss sind im Versäumnisurteil des Amtsgerichtes _____ [Name] Aktenzeichen _____ vom ______ [Datum] zzgl. _____ [Höhe] Zinsen seit dem ______ [Datum] tituliert. Das Originalurteil ist beigefügt.

Namens und im Auftrag der Gläubigerin beantrage ich den Beitritt zu der mit Beschluss des Amtsgerichtes ________ vom ______ [Datum] zu dem Aktenzeichen ________ angeordneten Zwangsversteigerung zuzulassen.

Die Forderung ist bevorrechtigt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG. Der dahin gehende Anspruch wird bereits jetzt geltend gemacht.

Die entsprechenden Voraussetzungen dafür liegen vor, wie aus dem beigefügten Titel ersichtlich ist. Es handelt sich um einen Titel, aus dem die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, die Art der Forderung (_______________ Vor- bzw. Nachschuss nach §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG _______________) für den Zeitraum vom ______ bis zum ______ und die Fälligkeit der Forderungen ersichtlich sind.

Unterschrift

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