Vollstreckungsbehörden sind:
a) |
die von einer obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat[1] [Bis 26.06.2020: Innern] bestimmten Behörden des betreffenden Verwaltungszweiges; |
b) |
die Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung, wenn eine Bestimmung nach Buchstabe a nicht getroffen worden ist. |
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