Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in Dezibel (dB) wird nach folgenden Gleichungen berechnet:

 

1.

für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeile 1: Gleichung (1):

R'w,res = Lr,N + 10 · lg Sg/A - D + E

 

2.

für Räume entsprechend Tabelle 1, Zeilen 2 bis 5: Gleichung (2):

R'w,res = Lr,T + 10 · lg Sg/A - D + E

Es bedeuten:

R'w,res erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche des Raumes in dB
Lr,N Beurteilungspegel für die Nacht in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)
Lr,T Beurteilungspegel für den Tag in dB (A) nach den Anlagen 1 und 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036)
Sg vom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)
A äquivalente Absorptionsfläche des Raumes in qm (A = 0,8 x Gesamtgrundfläche)
D Korrektursummand nach Tabelle 1 in dB (zur Berücksichtigung der Raumnutzung)
E Korrektursummand nach Tabelle 2 in dB (der sich aus dem Spektrum des Außengeräusches und der Frequenzabhängigkeit der Schalldämm-Maße von Fenstern ergibt)

Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß eines einzelnen zu verbessernden Bauteils wird berechnet nach folgender Gleichung (3):

Rw,x = - 10 · lg [1/Sx(Sg· 10-0,1 R'w,res - S1 · 10-0,1 Rw,1- ... - Sn· 10-0,1 Rw,n

Rw,x erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß des zu verbessernden Umfassungsbauteils (Teilfläche Sx) in dB
Rw,1 bis Rw,n vorhandene bewertete Schalldämm-Maße der übrigen Umfassungsbauteile in dB
Sg vom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)
Sx vom Raum aus gesehene gesamte Außenfläche in qm (Summe aller Teilflächen)
S1 bis Sn Größen der übrigen Teilflächen in qm

Das bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche S(tief)g, die sich aus den Teilflächen S1, S2, ..., Sn mit den bewerteten Schalldämm-Maßen Rw,1, Rw,2, ..., Rw,n zusammensetzt, berechnet sich nach folgender Gleichung (4):

Rw,res = - 10 · lg [1/Sx(S1· 10-0,1 Rw,1 + S2 · 10-0,1 Rw,2+ ... + Sn· 10-0,1 Rw,n

Die bewerteten Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile (Teilflächen) müssen so verbessert werden, daß das nach Gleichung (4) berechnete bewertete Schalldämm-Maß der gesamten Außenfläche R(tief)w,res mindestens gleich dem erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maß nach Gleichung (1) oder (2) ist.

Tabelle 1

Korrektursummand D in dB zur Berücksichtigung der Raumnutzung

 

Raumnutzung D in dB

 

1 2
1 Räume, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden 27
2 Wohnräume 37
3 Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen, Operationsräume, wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken, Unterrichtsräume 37
4 Konferenz- und Vortragsräume, Büroräume, allgemeine Laborräume 42
5 Großraumbüros, Schalterräume, Druckerräume von DV-Anlagen, soweit dort ständige Arbeitsplätze vorhanden sind 47
6 Sonstige Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Nutzung festzusetzen

Tabelle 2

Korrektursummand E in dB für bestimmte Verkehrswege

 

Verkehrswege E in dB

 

1 2
1 Straßen im Außerortsbereich 3
2 Innerstädtische Straßen 6
3 Schienenwege von Eisenbahnen allgemein 0
4 Schienenwege von Eisenbahnen, bei denen im Beurteilungszeitraum mehr als 60% der Züge klotzgebremste Güterzüge sind, sowie Verkehrswege der Magnetschwebebahnen 2
5 Schienenwege von Eisenbahnen, auf denen in erheblichem Umfang Güterzüge gebildet oder zerlegt werden 4
6 Schienenwege von Straßenbahnen nach § 4 PBefG 3

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