Verunreinigungen
Gefährliche Verschmutzungen müssen entfernt werden, jedoch ist nicht umgehend jede Verunreinigung zu beseitigen.[1]
Ebenso trifft den Geschäftsinhaber keine (besondere) Verkehrssicherungspflicht, wenn der normal geflieste Eingangsbereich bei Schlagregen oder hineingetragener Nässe glatt wird.[2] Der Vermieter muss auch nicht den Zugang zur Garage täglich reinigen (lassen).[3]
Fußmatten am Eingangsbereich können gewährleisten, dass ein Teil des Schmutzes und der Feuchtigkeit nicht in den Geschäftsraum gelangt. Besucher eines Geschäfts müssen im Winter eine gewisse Feuchtigkeit des Fußbodens hinnehmen.[4]
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