Gefahren durch funktionswidrige Nutzung?

In Gemeinschaftsräume wie etwa einem Treppenhaus werden häufig personenbezogene Hilfsmittel wie Kinderwagen oder Rollatoren abgestellt. Dies ist sowohl nach Mietrecht wie auch nach WEG-Recht grundsätzlich zulässig, sofern nicht der Zugang gehindert wird oder Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.[1]

[1] Näher Leist, NZM 2019, S. 658.

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