Anhand der folgenden Checkliste kann man schnell prüfen, ob man die Voraussetzungen für den Erhalt des Investitionsabzugsbetrags erfüllt.

 

Checkliste: Ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG möglich?

 
  erfüllt
Es soll ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens angeschafft oder hergestellt werden.
Der Gewinn des Unternehmens wird nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG oder § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.
Der Gewinn im Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags beträgt ohne Hinzu- und Abrechnungen des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 200.000 EUR.
Die Summe aller gebildeten Investitionsabzugsbeträge abzüglich aufgelöster Investitionsabzugsbeträge des Jahres der Bildung sowie der vorausgehenden 3 Jahre übersteigt nicht 200.000 EUR.

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